Das Strafrecht oder Strafverfolgungsrecht, wie wir es heute kennen, ist das Ergebnis einer Entwicklung, die durch drei große Perioden gekennzeichnet ist. Das Vorbild für diese Perioden ist das französische Strafrecht, an dem sich unser französischsprachiges afrikanisches Recht orientiert. Allerdings war es nicht einfach, dieses Recht durch die Kolonialisierung nach Afrika zu importieren. Denn Afrika hatte lange vor der Ankunft der Kolonialherren seine eigenen praktischen Werte und Traditionen. Die Strafe hatte im vorkolonialen Afrika einen anderen Zweck als im westlichen Strafverfolgungsrecht. So "hat die Bestrafung von Vergehen und Verbrechen dort den Zweck, Rache und Wiedergutmachung für die Verletzung der sozialen und heiligen Ordnung zu ermöglichen, während sie im Westen den Zweck hat, die Bestrafung, Überwachung und Besserung des Delinquenten durch Einsperren zu ermöglichen (...)". Die von den Kolonialherren als einheimisch bezeichneten Bräuche waren den aus dem Westen stammenden und den Kolonien in Afrika aufgezwungenen Bräuchen nicht ganz ähnlich. Die Unterschiede waren offensichtlich und es musste unbedingt festgelegt werden, welche Regeln von nun an gelten sollten.
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