Die Wirtschaftsordnung in Deutschland basiert auf dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft. Die Koordination über Märkte führt dabei zu effizienten gesamtwirtschaftlichen Ergebnissen und einem qualitativ hochwertigen Angebot an Gütern und Dienstleistungen. In einem solchen System sind staatliche Eingriffe in den Markt auf das notwendigste Maß zu beschränken und stets begründungsbedürftig, allerdings nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sie sind dann geboten, wenn zum einen die Marktkräfte nur zu einer unzureichenden Lösung gelangen und zudem der Staat in der Lage ist, durch zentrale Allokation von Ressourcen ein vorteilhafteres Ergebnis herbeizuführen. Hierzu wiederum muss stets kritisch zwischen den Chancen und Gefahren jeder staatlichen Einmischung in die Wirtschaftstätigkeit abgewogen werden. Diese Überlegungen gelten grundsätzlich auch für den Bankensektor. Das Zusammenspiel von Renditeinteressen der Kreditinstitute und dem unter den Instituten herrschenden Wettbewerb sollte im Grunde dazu führen, dass neue, an den Kundenbedürfnissen orientierte, Produkte und Vertriebswege geschaffen werden. Die Banken sollten somit auch ohne branchenspezifische Regulierung ihren Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Effizienz leisten. Gleichwohl unterliegt die Bankenbranche derlei umfangreichen und intensiven staatlichen Eingriffen wie kaum ein anderer Sektor. Neben dem Eingriff des Staates in das Marktgeschehen durch eigene Unternehmen wird das Grundprinzip der Gewerbefreiheit bei Aufnahme von Bankgeschäften ebenso reglementiert wie die laufende Geschäftstätigkeit, selbst für das Ausscheiden aus dem Markt existieren bankspezifische Besonderheiten. Die Handlungsfreiheit von Banken wird somit vom Anfang bis zum Ende nahezu lückenlos durch Regulierungsnormen eingeschränkt. Das Vorhandensein dieser Regulierungsdichte bedeutet jedoch nicht, dass ein Konsens diesbezüglich besteht - im Gegenteil: Die Begründungsansätze für die Notwendigkeit einer Regulierung sind ebenso umstritten wie die Darlegungen für das optimale Ausmaß und die sinnvollsten Instrumente sowie die Fragestellung, ob eine branchenspezifische Regulierung des Bankensektors überhaupt gerechtfertigt erscheint. Problemstellung: Im Rahmen dieser Arbeit soll jedoch nicht zu allen strittigen Punkten Stellung genommen werden. Kern dieser Arbeit wird somit die Problemstellung sein, ob sich die Bankenaufsicht aus theoretischer Sicht anhand der Theorie der Regulierung grundsätzlich herleiten lässt und inwiefern dieser Ansatz einen Einfluss auf die Ausgestaltung des deutschen Bankenaufsichtsrechts gehabt hat. Gang der Untersuchung: Zunächst werden dabei im zweiten Kapitel die Grundzüge der Theorie der Regulierung aufgezeigt, wobei aufbauend auf eine kurze Darstellung des Marktmechanismus insbesondere der Kern der Argumentation dieser Regulierungstheorie - das Vorhandensein eines Marktversagens - umfassend für den Bankensektor untersucht wird. Anschließend erfolgt eine Darstellung der mit einer Regulierung stets einher gehenden Kosten, um den Erfolg regulatorischer Maßnahmen hinreichend beurteilen zu können. Das Kapitel wird mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse sowie einer kritischen Würdigung beendet. Einen weiteren Kern dieser Arbeit stellt das dritte Kapitel dar. Nachdem hierbei zunächst die Grundzüge des "traditionellen" Ansatzes als Alternative zur Theorie der Bankenregulierung abgebildet werden, folgen Beispiele, anhand derer untersucht werden soll, inwieweit eine dieser beiden theoretischen Grundlagen die Ausgestaltung des deutschen Bankenaufsichtsrechts maßgeblich geprägt hat.
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