Das Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) regelt die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen. Es gilt für alle Beamtinnen und Beamten, die in den Dienst des Landes Thüringen oder einer seiner Kommunen treten.Das Gesetz enthält Regelungen zu den Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis, den Rechten und Pflichten der Beamtinnen und Beamten, den dienstlichen Beurteilungen, der Besoldung, der Versorgung und der Beendigung des Beamtenverhältnisses.