Das Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) ist das Landesgesetz des Bundeslandes Thüringen, das die Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst regelt.Das Gesetz regelt die Wahl der Personalvertretungen und ihre Aufgaben und Befugnisse. Die Personalvertretungen haben unter anderem das Recht auf Mitbestimmung bei Personalangelegenheiten wie der Einstellung, Versetzung, Beförderung, Umgruppierung und Kündigung von Beschäftigten sowie bei Fragen der Arbeitszeit und der Arbeitsorganisation.