Es gibt kaum vergleichbare Ereignisse der jüngeren deutschen Geschichte, die sich so stark in das kollektive Gedächtnis mehrerer Generationen eingebrannt haben wie der Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961. Diese gilt seitdem als steingewordenes Fanal der deutschen Teilung und auch mehr als 30 Jahre nach dem Mauerfall bewegen die untrennbar mit dem Grenzregime verbundenen menschlichen Schicksale und Tragödien. Besonderes Augenmerk in der Erinnerungskultur liegt dabei auf den Maueropfern. Die vorliegende Dissertationsschrift beleuchtet erstmals aus rechtsmedizinischer Perspektive die medizinischen und kriminalistischen Fakten zu den 140 bekannt gewordenen Mauertoten zwischen Mauerbau und Mauerfall am 09.11.1989. Basierend auf einer umfangreichen Archivrecherche widmet sich die Arbeit dem Thema mit nüchterner Sachlichkeit. Dabei werden auch die Zuständigkeiten und Abläufe bei der behördlichen Bearbeitung der Todesfälle betrachtet. Die Arbeit gewährt tiefe Einblicke in ein bisher kaum aufgearbeitetes Kapitel der gerichtlichen Medizin der DDR.