Juristischer Alltag unter der Gewaltherrschaft: das ist die Anklage gegen einen Hühnerdieb, der auf dem Schafott endet; gegen eine Wehrmachtshelferin, die eines vermuteten Kameradendiebstahls wegen in die Mühlen der Justitz gerät; gegen einen Jagdflieger, der 1944 nicht mehr an den "Endsieg" glaubt und dafür mit dem Leben bezahlt. Das Bestürzende und Erschütternde an den zahlreichen Berichten ist nicht so sehr der hinlänglich bekannte Fanatismus der NS-Justitz als viel mehr die ungerührte Geschäftsmäßigkeit, mit der auch zivile und militärische Gerichte bis in die letzten Tage des Krieges hinein ihre gnadenlose Routine betreiben.
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