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Die Aarhus-Konvention hat zu einigen Umwälzungen im mitgliedstaatlichen Umweltrechtsschutz geführt. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Untersuchung einer Diskussion, die bislang weit weniger Aufmerksamkeit erfahren hat: Auch die Union selbst ist Partei der Aarhus-Konvention und muss diese deshalb für den Rechtsschutz gegen die Handlungen ihrer Organe und Institutionen, dem Eigenverwaltungsrecht, beachten. Zentrale Frage der Untersuchung ist, ob der Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Union den Vorgaben der Aarhus-Konvention genügt. Dazu analysiert die Untersuchung den…mehr

Produktbeschreibung
Die Aarhus-Konvention hat zu einigen Umwälzungen im mitgliedstaatlichen Umweltrechtsschutz geführt. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Untersuchung einer Diskussion, die bislang weit weniger Aufmerksamkeit erfahren hat: Auch die Union selbst ist Partei der Aarhus-Konvention und muss diese deshalb für den Rechtsschutz gegen die Handlungen ihrer Organe und Institutionen, dem Eigenverwaltungsrecht, beachten. Zentrale Frage der Untersuchung ist, ob der Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Union den Vorgaben der Aarhus-Konvention genügt. Dazu analysiert die Untersuchung den Umweltrechtsschutz nach dem Primärrecht, insbesondere mit Blick auf die restriktive Plaumann-Formel des Gerichtshofs, sowie den mit der Verordnung 1367/2006 eigens geschaffenen Verbandsrechtsbehelf. Mit Blick auf die weitgehende Effektivierung der Aarhus-Konvention gegenüber dem mitgliedstaatlichen Prozessrecht stellt sie auch die Frage nach Doppelstandards in der Rechtsprechung des Gerichtshofs.
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