Ohne Zweifel ist der Tourismus in Österreich ein überragender Wirtschaftsfaktor. Tourismusrecht ist daher ein praktisch sehr wichtiges Rechtsgebiet.
Als ein Spezialgebiet des Wirtschaftsrechts hat es die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen touristischen Anbietern und Touristen zum Gegenstand. Es werden die rechtlichen Regelungen für den Tourismus breit aufgefächert dargestellt, wobei neben den zentralen Themen Reiseorganisation und -vermittlung sowie Beherbergung und Verpflegung auch die touristischen Teilbereiche wie Kultur-, Natur-, Bade- und Gesundheitstourismus Platz finden.
Als ein Spezialgebiet des Wirtschaftsrechts hat es die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen touristischen Anbietern und Touristen zum Gegenstand. Es werden die rechtlichen Regelungen für den Tourismus breit aufgefächert dargestellt, wobei neben den zentralen Themen Reiseorganisation und -vermittlung sowie Beherbergung und Verpflegung auch die touristischen Teilbereiche wie Kultur-, Natur-, Bade- und Gesundheitstourismus Platz finden.