Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: gut, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Veranstaltung: Sparkassenrechtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: A). Einführung.Transparenz bezeichnet in der Politik Vorgänge und Entscheidungen, die von außen nachvollziehbar sind. Dies ist das Merkmal, vor dessen Hintergrund sich die Landesregierung für die Einführung des Trägerkapitals, im neuen "Gesetz zur Änderungaufsichtsrechtlicher, insbesondere sparkassenrechtlicher Vorschriften" vom 18. November 2008 unter § 7 genannt, entschieden hat. Im Zuge der umfassenden Liberalisierung und Neustrukturierung des Bankensystems, sowie durch die Fehler der Finanzkrise ehrgeizig angetrieben, finden nun auch in Deutschland sichtbare Veränderungen statt. Dass diese Veränderungen auch auf das Konservativste des Dreisäulensystems durchschlägt, nämlich die Sparkassen, ist mit Blick auf die bereits erfolgten Reformen der europäischen Nachbarländer eine logische Konsequenz. Innerhalb der EU, aber auch innerhalb der Eurozone, differieren für Finanzintermediäre zentral rechtliche Rahmenbedingungen erheblich. Im Vergleich zu den erfolgten Veränderungen in Italien, Frankreich oder Spanien sind im deutschenSparkassensektor noch viele Reformen möglich.In Italien wurden Stiftungen gebildet und die Sparkassen privatisiert.In Frankreich wurden diese Sparkassen in Genossenschaftenumgewandelt und in Spanien haben Sparkassen nach wie vor eine große Bedeutung, da auch hier die Rechtsform wie in Deutschland einer Non-Profit-Organisation ähnelt. Diese nichtgewinnorientierten Organisationenoder Unternehmen bilden heute neben Staat/Politik und Privatwirtschaft die Dritte wichtige gesellschaftliche Kraft.Allerdings haben alle drei EU-Länder in der Konsolidierung desSparkassensektors eines gemeinsam, und zwar die Abschaffung desRegionalprinzips. Das Regionalprinzip ist in Deutschland bislang noch vorherrschend, d.h. ein Träger gründet eine Sparkasse, weil hierdurch die Daseinsvorsorge in dem jeweiligen kommunalen Raum abgesichert werden soll. Es ist Ausdruck der verfassungsrechtlichen Bindungen der staatlichen Träger. Es steht nicht zur Disposition des Gesetzgebers und verstößt daher auch nicht gegen das europäische Kartellrecht.Durch die Abschaffung beschränkt sich das Geschäftsgebiet derSparkassen nicht mehr auf das jeweilige Gebiet des Trägers. DieTatsache, dass sich bereits jetzt in Deutschland faktisch viele Sparkassen nicht mehr daran halten5 und Kunden auch überregional nach für sie attraktiven Angeboten Ausschau halten, fließt in die Darstellung des Trägerkapitals und seiner Bedeutung für die deutsche Sparkassenlandschaft mit ein.
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