Nach der Definition der Brundtland-Kommission (1992) der Vereinten Nationen ist "nachhaltige Entwicklung eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen." Das grundlegende Element der Nachhaltigkeit in Bezug auf die Fähigkeit, Bedürfnisse zu befriedigen, ist das Bewusstsein, bei der Raumnutzung ein inklusives Design anzuwenden, um den Bedürfnissen körperlich beeinträchtigter Menschen gerecht zu werden und einen friedlichen Geist zu schaffen. Dies ist eines der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UNSDG) Nr. 3 und 15 - Wohlbefinden und Frieden. Es wird vorgeschlagen, inklusives Design zu implementieren, um ein verantwortungsvolles Management im Bereich der Architektur und Arbeitsplatzgestaltung zu stärken.