Grenzüberschreitende Kriminalität erfordert immer häufiger die Gewinnung von Beweisen aus dem Ausland. Neben der Beweisübermittlung im Wege der klassischen Rechtshilfe kommt hierzu auch die selbstständige Informationsgewinnung durch deutsche Nachrichtendienste und Polizeibehörden auf dem Gebiet eines anderen Staates in Betracht. Diese neue Form der Beweissammlung kann nicht pauschal als unzulässige Spionage zurückgewiesen werden. Die Untersuchung führt die vielschichtigen Fragestellungen aus dem Völker- und Verfassungsrecht sowie dem Strafverfahrensrecht einer praxisgerechten Lösung zu. Der so entwickelte Leitfaden soll dazu beitragen, dass im Ausland erlangte Informationen und Beweise in einem späteren Strafverfahren verwertet werden können.