Stiftungen werden immer häufiger zur langfristigen Vermögensplanung genutzt. Regelmäßig versuchen Stifter, sich oder den Destinatären einen größtmöglichen Einfluss auf die Stiftung vorzubehalten, um auch nach der Stiftungserrichtung die Geschicke ihres ehemaligen Vermögens bestimmen zu können. Diese Einflussnahme auf die Stiftung als eigentümerlose juristische Person wirft jedoch verschiedene Probleme auf und lädt dazu ein, den Schutz von Gläubigern, Ehegatten und Pflichtteilsberechtigten zu unterlaufen. Gleichsam wird dem Einfluss bei der steuerrechtlichen Einkünftezurechnung ggf. nicht angemessen Rechnung getragen. Daher untersucht diese Arbeit verschiedene Einflussmöglichkeiten sowie die sich hieraus ergebenden Probleme und geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang Stiftungen transparent behandelt werden können. Da die liechtensteinische Stiftung schon lange als Prototyp der beeinflussten Stiftung gilt, wird das deutsche Recht mit dem liechtensteinischen Recht verglichen.