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Seit fast 18 Jahre stehen die Aufklärungspflichten bezüglich Rückvergütungen, Innenprovisionen und Gewinnmargen und in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis und die Wechselwirkungen von Aufsichts- und Vertragsrecht im Fokus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 3.6.2014 - XI ZR 147/12 die Differenzierung zwischen Rückvergütungen und Innenprovisionen aufgegeben und diesbezüglich ein Transparenzgebot statuiert. Die Autorin nimmt dieses Urteil zum Anlass, um zu untersuchen, wie das Transparenzgebot dogmatisch zu verorten ist, und vermisst dabei vor allem das…mehr

Produktbeschreibung
Seit fast 18 Jahre stehen die Aufklärungspflichten bezüglich Rückvergütungen, Innenprovisionen und Gewinnmargen und in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis und die Wechselwirkungen von Aufsichts- und Vertragsrecht im Fokus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 3.6.2014 - XI ZR 147/12 die Differenzierung zwischen Rückvergütungen und Innenprovisionen aufgegeben und diesbezüglich ein Transparenzgebot statuiert. Die Autorin nimmt dieses Urteil zum Anlass, um zu untersuchen, wie das Transparenzgebot dogmatisch zu verorten ist, und vermisst dabei vor allem das Spannungsverhältnis von Aufsichts- und Vertragsrecht. Bezüglich der Aufklärung über Zuwendungen bei der Kapitalanlageberatung steht nicht mehr der bestehende Interessenkonflikt im Vordergrund, sondern die Transparenz als Anknüpfungspunkt für die Beratung. Es erfolgt zudem eine Untersuchung der methodischen Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung des seitens des BGHs statuierten Transparenzgebotes.
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Autorenporträt
Julia Redler studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach ihrer Ersten Juristischen Prüfung im Jahr 2011 war sie bis 2017 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. iur. Dr. phil. Stefan Grundmann LL.M. (Berkeley). Im Jahr 2014 legte sie das Assessorexamen am Kammergericht ab. 2017 arbeitete sie als Anwältin in einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei in Berlin. Von 2017 bis 2021 war sie Richterin auf Probe im Land Brandenburg. Seit November 2021 ist sie Richterin am Amtsgericht Potsdam. 2022 erfolgte unter der Betreuung von Prof. Dr. Florian Möslein LL.M. (London) die Promotion an der Philipps-Universität Marburg.
Rezensionen
»Die übersichtlich strukturierte und gut lesbare Arbeit liefert einen wertvollen Beitrag zum Spannungsfeld von Aufsichts- und Vertragsrecht. Eine souveräne Leistung.« Dr. Bernd Müller-Christmann, in: Fachbuchjournal, 6/2023