Seit fast 18 Jahre stehen die Aufklärungspflichten bezüglich Rückvergütungen, Innenprovisionen und Gewinnmargen und in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis und die Wechselwirkungen von Aufsichts- und Vertragsrecht im Fokus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 3.6.2014 - XI ZR 147/12 die Differenzierung zwischen Rückvergütungen und Innenprovisionen aufgegeben und diesbezüglich ein Transparenzgebot statuiert. Die Autorin nimmt dieses Urteil zum Anlass, um zu untersuchen, wie das Transparenzgebot dogmatisch zu verorten ist, und vermisst dabei vor allem das…mehr
Seit fast 18 Jahre stehen die Aufklärungspflichten bezüglich Rückvergütungen, Innenprovisionen und Gewinnmargen und in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis und die Wechselwirkungen von Aufsichts- und Vertragsrecht im Fokus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 3.6.2014 - XI ZR 147/12 die Differenzierung zwischen Rückvergütungen und Innenprovisionen aufgegeben und diesbezüglich ein Transparenzgebot statuiert. Die Autorin nimmt dieses Urteil zum Anlass, um zu untersuchen, wie das Transparenzgebot dogmatisch zu verorten ist, und vermisst dabei vor allem das Spannungsverhältnis von Aufsichts- und Vertragsrecht. Bezüglich der Aufklärung über Zuwendungen bei der Kapitalanlageberatung steht nicht mehr der bestehende Interessenkonflikt im Vordergrund, sondern die Transparenz als Anknüpfungspunkt für die Beratung. Es erfolgt zudem eine Untersuchung der methodischen Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung des seitens des BGHs statuierten Transparenzgebotes.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Produktdetails
Produktdetails
Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 217
Julia Redler studied law at the Humboldt University of Berlin. After her First Legal Examination in 2011, she was a research assistant at the chair of Prof. Dr. iur. Dr. phil. Stefan Grundmann LL.M. (Berkeley) until 2017. In 2014, she passed the assessor's examination at the Kammergericht. In 2017, she worked as a lawyer in a law firm specialized in banking and capital markets law in Berlin. From 2017 to 2021, she was a judge on probation in the state of Brandenburg. Since November 2021, she has been a judge at the Potsdam District Court. In 2022, under the supervision of Prof. Dr. Florian Möslein LL.M. (London), she completed her doctorate at the Philipps University of Marburg.
Inhaltsangabe
1. Grundlagen und Grundfragen
2. Das vertragsrechtliche Pflichtengefüge im Bereich der Kapitalanlageberatung Interessenwahrungsverträge im Allgemeinen - Besondere Interessenwahrungsverträge - Schnittstellen und gemeinsame Grundprinzipien dieser Vertragstypen
3. Die Bedeutung des Aufsichtsrechts für das vertragsrechtliche Pflichtengefüge im Bereich der Kapitalanlageberatung Gegenstand und Regelungsziele des kapitalmarktrechtlichen Aufsichtsrechts - Wohlverhaltenspflichten der 63 ff. WpHG - Einfluss der Wohlverhaltenspflichten auf die Vertragsbeziehung zwischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kunden
4. Das Zusammenspiel von Vertragsrecht und Aufsichtsrecht am Beispiel der Offenlegung, Vermeidung und Lösung von Interessenkonflikten bei der Aufklärung über Zuwendungen Offenlegung, Vermeidung und Lösung von Interessenkonflikten im Kapitalanlagerecht - Interessenkonflikte im Kapitalanlagerecht - am Beispiel des Interessenkonflikts bei der Gewährung und Annahme von Zuwendungen - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Offenlegungspflichten
5. Das Transparenzgebot als allgemeiner Rechtsgrundsatz zur Auflösung von Interessenkonflikten bei der Gewährung und Annahme von Zuwendungen im Kapitalanlagerecht Das Transparenzgebot als allgemeiner zivilrechtlicher Rechtsgrundsatz bei der Offenlegung von Zuwendungen - Der Anleger und die allgemeine Anlegererwartung im Kapitalanlagerecht - Mitbestimmung der Anlegererwartung und des Vertragsinhalts eines Anlageberatungsvertrages durch das allgemeine Transparenzgebot in Bezug auf die Offenlegung von Zuwendungen
2. Das vertragsrechtliche Pflichtengefüge im Bereich der Kapitalanlageberatung Interessenwahrungsverträge im Allgemeinen - Besondere Interessenwahrungsverträge - Schnittstellen und gemeinsame Grundprinzipien dieser Vertragstypen
3. Die Bedeutung des Aufsichtsrechts für das vertragsrechtliche Pflichtengefüge im Bereich der Kapitalanlageberatung Gegenstand und Regelungsziele des kapitalmarktrechtlichen Aufsichtsrechts - Wohlverhaltenspflichten der 63 ff. WpHG - Einfluss der Wohlverhaltenspflichten auf die Vertragsbeziehung zwischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kunden
4. Das Zusammenspiel von Vertragsrecht und Aufsichtsrecht am Beispiel der Offenlegung, Vermeidung und Lösung von Interessenkonflikten bei der Aufklärung über Zuwendungen Offenlegung, Vermeidung und Lösung von Interessenkonflikten im Kapitalanlagerecht - Interessenkonflikte im Kapitalanlagerecht - am Beispiel des Interessenkonflikts bei der Gewährung und Annahme von Zuwendungen - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Offenlegungspflichten
5. Das Transparenzgebot als allgemeiner Rechtsgrundsatz zur Auflösung von Interessenkonflikten bei der Gewährung und Annahme von Zuwendungen im Kapitalanlagerecht Das Transparenzgebot als allgemeiner zivilrechtlicher Rechtsgrundsatz bei der Offenlegung von Zuwendungen - Der Anleger und die allgemeine Anlegererwartung im Kapitalanlagerecht - Mitbestimmung der Anlegererwartung und des Vertragsinhalts eines Anlageberatungsvertrages durch das allgemeine Transparenzgebot in Bezug auf die Offenlegung von Zuwendungen
6. Abschließende Bewertung
Literatur- und Sachverzeichnis
Rezensionen
»Die übersichtlich strukturierte und gut lesbare Arbeit liefert einen wertvollen Beitrag zum Spannungsfeld von Aufsichts- und Vertragsrecht. Eine souveräne Leistung.« Dr. Bernd Müller-Christmann, in: Fachbuchjournal, 6/2023
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Internetauftritt der buecher.de internetstores GmbH
Geschäftsführung: Monica Sawhney | Roland Kölbl | Günter Hilger
Sitz der Gesellschaft: Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg
Amtsgericht Hagen HRB 13257
Steuernummer: 321/5800/1497