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Seit fast 18 Jahre stehen die Aufklärungspflichten bezüglich Rückvergütungen, Innenprovisionen und Gewinnmargen und in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis und die Wechselwirkungen von Aufsichts- und Vertragsrecht im Fokus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 3.6.2014 - XI ZR 147/12 die Differenzierung zwischen Rückvergütungen und Innenprovisionen aufgegeben und diesbezüglich ein Transparenzgebot statuiert. Die Autorin nimmt dieses Urteil zum Anlass, um zu untersuchen, wie das Transparenzgebot dogmatisch zu verorten ist, und vermisst dabei vor allem das…mehr

Produktbeschreibung
Seit fast 18 Jahre stehen die Aufklärungspflichten bezüglich Rückvergütungen, Innenprovisionen und Gewinnmargen und in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis und die Wechselwirkungen von Aufsichts- und Vertragsrecht im Fokus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 3.6.2014 - XI ZR 147/12 die Differenzierung zwischen Rückvergütungen und Innenprovisionen aufgegeben und diesbezüglich ein Transparenzgebot statuiert. Die Autorin nimmt dieses Urteil zum Anlass, um zu untersuchen, wie das Transparenzgebot dogmatisch zu verorten ist, und vermisst dabei vor allem das Spannungsverhältnis von Aufsichts- und Vertragsrecht. Bezüglich der Aufklärung über Zuwendungen bei der Kapitalanlageberatung steht nicht mehr der bestehende Interessenkonflikt im Vordergrund, sondern die Transparenz als Anknüpfungspunkt für die Beratung. Es erfolgt zudem eine Untersuchung der methodischen Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung des seitens des BGHs statuierten Transparenzgebotes.
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Autorenporträt
Julia Redler studied law at the Humboldt University of Berlin. After her First Legal Examination in 2011, she was a research assistant at the chair of Prof. Dr. iur. Dr. phil. Stefan Grundmann LL.M. (Berkeley) until 2017. In 2014, she passed the assessor's examination at the Kammergericht. In 2017, she worked as a lawyer in a law firm specialized in banking and capital markets law in Berlin. From 2017 to 2021, she was a judge on probation in the state of Brandenburg. Since November 2021, she has been a judge at the Potsdam District Court. In 2022, under the supervision of Prof. Dr. Florian Möslein LL.M. (London), she completed her doctorate at the Philipps University of Marburg.
Rezensionen
»Die übersichtlich strukturierte und gut lesbare Arbeit liefert einen wertvollen Beitrag zum Spannungsfeld von Aufsichts- und Vertragsrecht. Eine souveräne Leistung.« Dr. Bernd Müller-Christmann, in: Fachbuchjournal, 6/2023