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Influencer sind Personen, die auf sozialen Netzwerken eine große Reichweite haben und ihr Einkommen durch das Bewerben von Produkten bei ihren Followern erzielen Da es für Follower oft von Interesse ist, zu erfahren, welche Unternehmen die vom Influencer bevorzugten Produkte herstellen, werden zusätzlich Produkte positiv erwähnt, ohne dass dafür eine Vergütung erfolgt. Seit 2018 wurde in der Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert, ob solche unentgeltlichen Erwähnungen gemäß § 5a VI UWG 2015 als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Diese Arbeit zeigt, dass bereits das Unionsrecht…mehr

Produktbeschreibung
Influencer sind Personen, die auf sozialen Netzwerken eine große Reichweite haben und ihr Einkommen durch das Bewerben von Produkten bei ihren Followern erzielen Da es für Follower oft von Interesse ist, zu erfahren, welche Unternehmen die vom Influencer bevorzugten Produkte herstellen, werden zusätzlich Produkte positiv erwähnt, ohne dass dafür eine Vergütung erfolgt. Seit 2018 wurde in der Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert, ob solche unentgeltlichen Erwähnungen gemäß § 5a VI UWG 2015 als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Diese Arbeit zeigt, dass bereits das Unionsrecht vorgibt, dass bei unentgeltlichen Erwähnungen keine Kennzeichnungspflicht besteht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Erkenntnisse aus psychologischen und betriebswirtschaftlichen Studien zu nutzen, um juristische Argumente abzuleiten, zu stützen und zu widerlegen.
Autorenporträt
Marina Blum, geboren 1995, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht (Inhaber: Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller) von 2020 bis 2023; Promotion 2024; derzeit Beraterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.