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Das überaus vielfältige und komplizierte Rechtsgebiet des Transportversicherungsrechts ist bisher unzulänglich repräsentiert. Außerhalb der Kommentare von Prölss/Martin, VVG, und von Koller, Transportrecht, gibt es nur wenige monographische Darstellungen und Zeitschriftenaufsätze. Es gab bisher keine umfassende Kommentierung sämtlicher transportrechtlich orientierter Versicherungszweige, ja noch nicht einmal eine gängige systematische Darstellung zum Zusammenwirken der unterschiedlichsten Versicherungsbereiche auf dem vielfältigen Gesamtgebiet des Transportrechts (Gütertransport-,…mehr

Produktbeschreibung
Zum Werk:
Das überaus vielfältige und komplizierte Rechtsgebiet des Transportversicherungsrechts ist bisher unzulänglich repräsentiert. Außerhalb der Kommentare von Prölss/Martin, VVG, und von Koller, Transportrecht, gibt es nur wenige monographische Darstellungen und Zeitschriftenaufsätze. Es gab bisher keine umfassende Kommentierung sämtlicher transportrechtlich orientierter Versicherungszweige, ja noch nicht einmal eine gängige systematische Darstellung zum Zusammenwirken der unterschiedlichsten Versicherungsbereiche auf dem vielfältigen Gesamtgebiet des Transportrechts (Gütertransport-, Personentransport-, Schienenverkehr-, Straßenverkehr-, Wassertransport-, Lufttransport-Versicherung).

Der neue Kommentar erläutert die §§ 1- 80 VVG (Allgemeiner Teil und SchadVers.), die §§ 129 -158 k VVG (Transportversicherung/Haftplichtversicherung) und die §§ 186, 187 VVG (See- und Rückversicherung); ferner die §§ 778 - 909 HGB (Seeversicherung), die AVB-Güterversicherung (ADS, DTV-Güter, Luftfahrt, Nebensparten), die AVB-Kasko-Versicherung und die AVB-Verkehrshaftungsversicherung (nebst Vertriebsrecht, Mitversicherungsproblemen, Serviceleistungen und Rückversicherung).
Die Branche diskutiert intensiv die Einführung der Versicherungspflicht für den Frachtführer gemäß § 7a GüKG (bisher erstreckte sich die Versicherungspflicht ausschließlich auf die gesetzlich Haftung wegen Güter- und Verspätungsschäden nach HGB). Für Kapitalgesellschaften soll eine Mindestversicherungssumme von EUR 300.000 eingeführt werden.
Der Kommentar berücksichtigt die jüngsten Änderungen der ADSp/SpV, ferner die neuen Bedingungen "DTV-Güter 2000", die über den englischen Markt bekannt gewordenen Klassifikations- und Altersklauseln ("Institute Classification Clause"). Völlig neu ist in diesem Kommentar die ausführliche Behandlung der Versicherungsmöglichkeit trotz grober Fahrlässigkeit und die Handhabung der Ladungssicherung bei Schienen-, Straßen- und Seetransport.
Autorenporträt
RA Dr. Karl-Heinz Thume, Nürnberg, hat sich durch seine transportrechtlich ausgewiesene Rechtsanwaltspraxis und als Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Transportrecht (zuletzt eines CMR-Kommentars) einen herausragenden Namen gemacht.
RA Harald de la Motte, München, gilt als der führende Kenner der Transport- und Transportversicherungsbranche; er ist ehemaliger Chefjustitiar der Schunck KG.
RA Dr. Gerfried E. Brunn, Hamburg, ist Referent im Gesamtverband der Versicherungswirtschaft und dort für Transportversicherung zuständig. RA Dr. Günter Bauer, Nürnberg, ist Spezialist für Kaskoversicherungsschäden und der Fachwelt. RA Klaus Eckardt, Bergisch-Gladbach, ist durch zahlreiche Veröffentlichungen, Verbandstätigkeit und transportrechtlich orientierte RA-Tätigkeit hervorgetreten. Die Rechtsanwälte Dr. Hans-Joachim Enge und Hans-Christoph Enge betreiben die Transportfirma Lampe & Schwartze in Bremen. RA Dr. Henning C. Ehlers, Köln, ist Partner einer auf Transportrecht und Transportversicherungsrecht spezialisierten RA-Kanzlei. Direktor Thomas Mühlbauer, München, ist Referatsleiter für Transportversicherung bei der Allianz. Dr. Helmut Müller ist Präsident des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen in Bonn. RA Dr. Wolf Müller-Rostin, Köln, ist Spezialist auf dem Gebiet der Luftfahrtversicherung. RA Dr. Dieter Schwampe ist Sozius der renommierten Sozietät Dabelstein & Passehl, Hamburg und London.