Vordiplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Kiel (Fachbereich für Soziale Arbeit und Gesundheit), Veranstaltung: Interkulturelle Perspektiven, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 01.07.2005 erreicht mich eine Presseerklärung vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein mit der Schlagzeile "Ausländeramt holt traumatisierten Kurden zur Abschiebung aus Psychiatrie- Segeberger Ausländerbehörde bleibt sich treu". "In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni holte ein Greiftrupp der Segeberger Ausländerbehörde den nach Folter in türkischer Haft schwer traumatisierten Kurden Murat Savas aus dem Bett in der Ricklinger Psychiatrie, wo er sich zur Therapie in stationärer Behandlung befunden hatte. Der schwer kranke Mann wurde am Mittag des 28. Juni von seiner Familie getrennt und allein in die Türkei abgeschoben. Die Abteilung für Aufenthaltsbeendende Maßnahmen der Segeberger Kreisverwaltung war schon Ende Mai durch ihre restriktive, gegen krankeausreisepflichtige Menschen gezielte Vollstreckungspraxis aufgefallen.Murat Savas lebte schon seit 1990 in Deutschland, seine Ehefrau Nurten folgte vor ca. 6 Jahren, seine Kinder Nurullah und Rojhat sind hier geboren. Savas' Asylgesuche waren abgelehnt worden. Die später offenbar gewordene und fachärztlich attestierte schwere posttraumatische Belastungsstörung hatte weder asylendscheidende Behörden und Gerichte noch die Härtefallkommission überzeugen und schon gar nicht die zuständige Ausländerbehörde erweichen können, ihren rechtlichen Spielraum für die Aufenthaltsverlängerung aus humanitären Gründen zu nutzen. (...)"1 In zunehmenden Maße werden körperlich oder psychisch kranke Migranten, deren Aufenthaltstatus erloschen ist, gegen den Protest der behandelnden Ärzte während einer notwendigen stationären psychiatrischen Behandlung zwangsweise aus Krankenhäusern geholt und abgeschoben.2Die therapeutische Arbeit mit traumatisierten Flüchtlingen ist im Kontext der bundesdeutschen Asylpolitik problematisch, wie der Fall Savas eindrücklich aufzeigt. Manche abgelehnten traumatisierten Flüchtlinge erhalten aufgrund ihres Gesundheitszustandes eine Duldung, das heißt ihre Abschiebung wird zeitweise nicht vollzogen. Bei erfolgreicher therapeutischer Arbeit ist, mit Behandlungsabschluss, aus Sicht der Behörden das "Abschiebungshindernis" weg, die Duldung des Flüchtlings erlischt. Dies bedeutet für den Flüchtling, so er denn nicht freiwillig ausreisen will, dass er eigentlich nicht gesund werden "darf" oder kann. Jede Tendenz zur Genesung führt möglicherweise durch die damit wieder aktuell drohende Abschiebung zur Reaktualisierung des Traumas. [...]
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