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Wenn die Ehe in die Brüche geht
Systemanforderungen: > PC ab 486 MB Prozessor, mindestens 8 MB RAM > mindestens 10 MB für Festplattenspeicher > falls Internet Explorer aber Version 5.5 nicht installiert ist: zusätzlich 20 MB > CD-ROM-Laufwerk > Betriebssystem Windows 95/98/NT 4.0/2000/ME/XP > Textverarbeitung MS Word ab Version 97
Das Ende einer Beziehung bringt neben Schmerz und neuer Freiheit auch ein Chaos an rechtlichen und finanziellen Verwicklungen mit sich. Jetzt ist es wichtig, dass Sie als Frau selbst die Initiative ergreifen und der neuen Situation offensiv gegenübertreten.
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Produktbeschreibung
Wenn die Ehe in die Brüche geht

Systemanforderungen: > PC ab 486 MB Prozessor, mindestens 8 MB RAM > mindestens 10 MB für Festplattenspeicher > falls Internet Explorer aber Version 5.5 nicht installiert ist: zusätzlich 20 MB > CD-ROM-Laufwerk > Betriebssystem Windows 95/98/NT 4.0/2000/ME/XP > Textverarbeitung MS Word ab Version 97

Das Ende einer Beziehung bringt neben Schmerz und neuer Freiheit auch ein Chaos an rechtlichen und finanziellen Verwicklungen mit sich. Jetzt ist es wichtig, dass Sie als Frau selbst die Initiative ergreifen und der neuen Situation offensiv gegenübertreten. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, Ihre finanzielle Situation zu meistern und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Das Buch ist speziell für Frauen geschrieben und gibt Ihnen viele Informationen und Tipps aus der Praxis. Sie erfahren alles über Ihre Rechte und Ansprüche: > Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht, Versicherungen, Zugewinnausgleich etc. > Welche Scheidungskosten kommen auf Sie zu? > Auf CD-ROM: Checklisten, wichtige Adressen, Kindschaftsrecht Ein Trennungs- und Scheidungsratgeber für Frauen, die ihre neue Situation aktiv meistern möchten.

Aus dem Inhalt:
Vorwort Wie lasse ich mich scheiden? Unsere Ehe ist am Ende – was nun? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich geschieden werde? Einvernehmliche Scheidung, wie soll das gehen? Scheidung mit einem (gemeinsamen) Rechtsanwalt? Ist mein Ehevertrag überhaupt wirksam? Geht es auch ohne Scheidungsfolgenvereinbarung? Stimmt es, dass man nach drei Jahren auf jeden Fall geschieden wird? Geht es mit einer streitigen Härtescheidung schneller? Kann mein Mann verhindern, dass wir geschieden werden? Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren? Was muss ich bei der Trennung beachten? Wie ist Getrenntleben definiert? Wer hilft mir bei der Trennung? Welche Beweise muss ich erbringen? Darf ich ausziehen? Kann ich erreichen, dass mein Mann aus der Wohnung auszieht? Was darf ich/er beim Auszug mitnehmen? Wovon soll ich leben? Wie wird der Unterhalt für die Kinder berechnet? Bekommen unsere Kinder Unterhalt? Wie mache ich den Kindesunterhalt geltend? Wer bekommt das Kindergeld? Der Älteste beginnt eine Ausbildung – bekommt er noch Unterhalt? Unser Kind ist volljährig – hat es noch einen Unterhaltsanspruch? Unser Kind will nach einer Lehre studieren – müssen wir Eltern das bezahlen? Ist ein Verzicht auf Kindesunterhalt wirksam? Was ist, wenn es nicht für alle reicht? Wie viel und wie lange bekomme ich Ehegattenunterhalt? Habe ich überhaupt Anspruch auf Unterhalt? Ist der Unterhaltsverzicht im Ehevertrag wirksam? Was ist der Unterschied zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt? Ich betreue unsere Kinder – muss ich trotzdem arbeiten? Ich finde keine Arbeit, was passiert? Was ist, wenn ich auf Wunsch meines Mannes meine Ausbildung abgebrochen habe? Ich bin schon Jahre, muss ich trotzdem noch arbeiten? Diese Ehe hat mich krank gemacht – ist das ein Grund, Unterhalt zu bekommen? Mein Mann verdient doppelt so viel wie ich – bekomme ich davon etwas ab? Billigkeitsunterhalt, was ist das? Was passiert, wenn mein Mann aufhört zu arbeiten oder weniger verdient? Wie berechnet sich der Unterhalt? Steht mir Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt zu? Wie lange bekomme ich Unterhalt? Was muss mein Ex zahlen, wenn ich mit einem neuen Partner zusammenlebe? Was bedeutet Zugewinnausgleich? Jeder bekommt die Hälfte und wir sind quitt, oder? Was ist das Anfangsvermögen? Woher soll ich wissen, was mein Mann an Vermögen hat? Wie wird der Zugewinn ausgeglichen? Kann der Zugewinn ausgeglichen werden, wenn wir seit drei Jahren getrennt leben? Mein Mann hat alles seiner Geliebten geschenkt – was nun? Mein Mann bringt das Geld durch – was kann ich dagegen tun? Was passiert, wenn es einen Ehevertrag gibt? Mein Mann hat mir schon viel geschenkt – spielt das eine Rolle? Sorge- und Umgangsrecht – was wird aus den Kindern? Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht? Gibt es das alleinige Sorgerecht überhaupt noch? Was ist, wenn wir uns nicht einigen können, bei wem die Kinder leben sollen? Kann ich trotz gemeinsamen Sorgerechts mit den Kindern in eine andere Stadt ziehen? Mein Mann will Umgang mit den Kindern – muss ich das zulassen? Oma und Opa wollen die Kinder auch sehen – können sie das durchsetzen? Gibt es Richtlinien, wie viel Umgang zu gewähren ist? Was kann ich tun, wenn mein Mann sich nicht mehr um die Kinder kümmert? Hausrat – Trockner für mich, Stereoanlage für meinen Mann? Was ist eigentlich Hausrat? Was ist mit meinen persönlichen Sachen? Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Wie komme ich an den Hausrat, den ich beim Auszug zurücklassen musste? Wie wirkt sich die Scheidung auf meine Rente aus? Wie funktioniert denn der Versorgungsausgleich? Was fällt unter den Versorgungsausgleich? Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt? Ist der Versorgungsausgleich bei rechtskräftigem Scheidungsurteil endgültig? Gibt es Gründe, warum ich den Rentenausgleich nicht bekomme? Gemeinsame Finanzen – was tun mit Schulden und Vermögen? Wie verhalte ich mich, wenn das gemeinsame Konto überzogen ist? Ich habe für die Geschäftsschulden meines Mannes gebürgt – was kann ich tun? Wir haben noch Kredite laufen – wer muss die Raten zahlen? Wir sind Eigentümer eines Hauses – bekomme ich Miete für meine Hälfte? Was passiert mit unseren gemeinsamen Versicherungen? Mein Mann macht immer noch Schulden – wie kann ich verhindern, dass ich dafür mitbezahlen muss? Wie komme ich aus unserem gemeinsamen Mietvertrag heraus? Wird die Scheidung billiger, wenn wir uns einig sind? Was kostet eine Scheidung? Wer zahlt die Anwaltskosten? Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe? Was ist Mediation? Welche steuerlichen Auswirkungen haben Trennung und Scheidung? Adressliste Stichwortverzeichnis

Dr.Barbara Schiebel ist seit vielen Jahren Rechtsanwältin in einer Münchener Sozietät. Sie hat sich als Fachanwältin für Familienrecht auf die Gebiete Scheidungs-, Familien- und Erbrecht spezialisiert. In diesen Ratgeber hat sie ihre anwaltliche und praxisnahe Erfahrung aus Vortrags- und Beratungstätigkeit eingebracht.

Leseprobe:
Aus Kapitel 7: Hausrat – Trockner für mich, Stereoanlage für meinen Mann? S. 126 – 129 Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Es gibt die Aufteilung des Hausrats zum Zwecke des Getrenntlebens und die endgültige Aufteilung für die Zeit nach der Scheidung. Aufteilung für die Trennungszeit Sie können für die Zeit des Getrenntlebens – außer Sie einigen sich mit Ihrem Ehemann – durch das Gericht nur eine vorläufige Regelung herbeiführen (§ 1361 a BGB). Bei der Hausratsverteilung bei Getrenntleben haben Sie zunächst einen Anspruch darauf, dass Ihnen der Hausrat herausgegeben wird, der in Ihrem Alleineigentum steht (§ 1361 a Abs. 1 Satz 1 BGB). Sie haben daneben auch einen Anspruch auf Hausratsgegenstände, die im Alleineigentum Ihres Ehemanns stehen (§ 1361 a Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens und Ihrer Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, sich den Gegenstand anzuschaffen, Ihr Ehemann hingegen schon. Ausschlaggebend kann hier vor allem das Interesse Ihrer Kinder sein. Diese beiden Regelungen hinsichtlich Alleineigentum bestehen natürlich auch in umgekehrter Richtung für Ihren Ehemann. Die Verteilung des gemeinsamen Hausrats (§ 1361 a Abs. 2 BGB) erfolgt nach den Grundsätzen der Billigkeit. Bei dieser Billigkeitsabwägung geht es vor allem um Ihre Bedürfnisse. Wenn Sie der Ehegatte sind, der die Kinder betreut, haben Sie sicher ein größeres Bedürfnis nach Waschmaschine, Spülmaschine und Trockner als Ihr Ehemann. Hinsichtlich der Einrichtung der verschiedenen Zimmer ist es oft zweckmäßig, diese als Einheit zu verteilen, weil der Besitz von halben Küchen, Essecken etc. wenig Sinn macht. Es soll durchaus eine sinnvolle Nutzung gewährleistet sein. Sinn der Hausratsaufteilung Durch die vorläufige Hausratsteilung sollen Ihnen vor allem die Führung des Haushalts ermöglicht und die Belange der Kinder gewahrt werden. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich dadurch noch nichts. Wenn Ihnen der Pkw als Hausratsgegenstand vorläufig zugewiesen wird, sind Sie dazu verpflichtet, eine Haftpflicht und ggf. Vollkaskoversicherung abzuschließen (OLG Koblenz FamRZ 1991, 1302). Das Gericht kann Sie auch verpflichten, eine Benutzungsvergütung an Ihren Ehemann zu bezahlen, je nachdem wie hoch der Wert des Fahrzeugs ist (OLG Stuttgart FamRZ 1992, 1336; 1993, 1461). Aufteilung für die Zeit ab der Ehescheidung Die endgültige Hausratsteilung richtet sich nach §§ 8 bis10 HausratsVO. Sie sollte, wenn keine Einigung möglich ist, auf jeden Fall vor dem Ausspruch der Scheidung beantragt werden, weil die Erfahrung zeigt, dass es nach erfolgter Scheidung schwieriger ist, hier zu einem Ergebnis zu kommen. Hausrat in Miteigentum Die Hausratsverordnung bezieht sich zunächst nur auf Hausratsgegenstände, die in Ihrem bzw. im Miteigentum Ihres Ehemanns stehen (§ 8 Abs. 1 HausratsVO). Für die Anwendung dieser Verordnung spielt es keine Rolle, in welchem Güterstand Sie leben. Sie gilt gleichermaßen bei Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung bzw. Gütergemeinschaft. Auf die Gründe der Scheidung, zum Beispiel ehewidriges Verhalten, kommt es bei der Verteilung ebenfalls nicht an. Der in Miteigentum stehende Hausrat ist ausschließlich gerecht und zweckmäßig zu verteilen. Es werden zunächst zwei Fragen gestellt: > Gibt es einen übereinstimmenden Vorschlag der Eheleute? > Welche Verteilung entspricht dem Wohl der Kinder? Anschließend werden Ihre Bedürfnisse berücksichtigt, vor allem Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und die Möglichkeiten einer Ersatzbeschaffung. Auch Ihr Alter und Ihre Gesundheit können hier entscheidend sein. Gibt es darüber hinaus eine besondere Beziehung des einen oder anderen Ehegatten zu einem Gegenstand? Grundsätzlich gilt der Halbteilungsgrundsatz. Von diesem kann aber abgewichen werden, gerade wenn auch Kinder von der Scheidung betroffen sind. Nicht mehr vorhandener Hausrat kann nicht aufgeteilt werden Hausrat, der nicht mehr vorhanden ist, kann nicht verteilt werden. Es kommt hier auf die letzte mündliche Verhandlung bei Gericht über den Hausrat bzw. auf die rechtskräftige Scheidung an. Verschwindet der Hausrat erst später, kann das Gericht dem Ehegatten, der den Gegenstand zuletzt hatte, diesen zuweisen und ihn verpflichten, an den anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten (§ 8 Abs. 3 HausratsVO). Haben Sie für Hausratsgegenstände noch Schulden zurückzuzahlen, kann der Richter festlegen, wer von Ihnen diese Schulden zurückzahlen muss (§ 10 HausratsVO). Hausrat im Alleineigentum Nur in Ausnahmefällen haben Sie oder Ihr Ehemann einen Anspruch auf Hausratsgegenstände, die im Alleineigentum des anderen stehen (§ 9 Abs. 1 HausratsVO). Von einem solchen Ausnahmefall geht man aus, wenn Sie objektiv für die Haushaltsführung auf die Weiterbenutzung dieser Sachen angewiesen sind und Sie diese aber auch subjektiv dringend benötigen. Dies bezieht sich vor allem auf die folgenden Gegenstände: Tisch, Stuhl, Bett, Herd, Kühlschrank, Küchenschrank, Kleiderschrank, Geschirr und Bettwäsche sowie all diejenigen Sachen, die Sie für Ihren Beruf oder für die Ausbildung benötigen. Lassen Sie sich nicht die Wohnung ausräumen! Sie müssen sich im Übrigen nicht darauf einlassen, dass Ihr Ehemann nach seinem Auszug immer wieder – nach und nach – noch mehr Gegenstände abholen will. Sie müssen ihm dann erklären, dass bis zu einer endgültigen Einigung über die Verteilung alles in der Wohnung bleibt und ihn auffordern, seine abschließenden Wünsche mitzuteilen.
Autorenporträt
Dr.Barbara Schiebel ist seit vielen Jahren Rechtsanwältin in einer Münchener Sozietät. Sie hat sich als Fachanwältin für Familienrecht auf die Gebiete Scheidungs-, Familien- und Erbrecht spezialisiert. In diesen Ratgeber hat sie ihre anwaltliche und praxisnahe Erfahrung aus Vortrags- und Beratungstätigkeit eingebracht.