SYSTEMVORAUSSETZUNGEN:
- Microsoft Windows® 2000 SP4, XP SP2, 2003
- Ab Pentium® III Prozessor oder Kompatible ab 500 MHz
- 256 MB Hauptspeicher
- Grafikauflösung mind. 1024 x 768, 16 Bit Farbtiefe
- 150 MB Festplattenspeicher
- CD-ROM Laufwerk
Inhaltsverzeichnis:
INHALT
VORWORT
WIE LASSE ICH MICH SCHEIDEN?
Unsere Ehe ist am Ende - was nun?
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich geschieden werde?
Einvernehmliche Scheidung, wie soll das gehen?
Scheidung mit einem (gemeinsamen) Rechtsanwalt?
Ist mein Ehevertrag überhaupt wirksam?
Geht es auch ohne Scheidungsfolgenvereinbarung?
Stimmt es, dass man nach drei Jahren auf jeden Fall geschieden wird?
Kann mein Mann verhindern, dass wir geschieden werden?
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
WAS MUSS ICH BEI DER TRENNUNG BEACHTEN?
Wie ist Getrenntleben definiert?
Wer hilft mir bei der Trennung?
Welche Beweise muss ich erbringen?
Darf ich ausziehen?
Kann ich erreichen, dass mein Mann aus der Wohnung auszieht?
Was darf ich/er beim Auszug mitnehmen?
Wovon soll ich leben?
WIE WIRD DER UNTERHALT FüR DIE KINDER BERECHNET?
Bekommen unsere Kinder Unterhalt?
Wie mache ich den Kindesunterhalt geltend?
Wer bekommt das Kindergeld?
Der Älteste beginnt eine Ausbildung - bekommt er noch Unterhalt?
Unser Kind ist volljährig - hat es noch einen Unterhaltsanspruch?
Unser Kind will nach einer Lehre studieren - müssen wir Eltern das bezahlen?
Ist ein Verzicht auf Kindesunterhalt wirksam?
Was ist, wenn es nicht für alle reicht?
Wie werden bestehende Kindesunterhaltstitel an die Unterhaltsreform angepasst?
WIE VIEL UND WIE LANGE BEKOMME ICH EHEGATTENUNTERHALT?
Habe ich überhaupt Anspruch auf Unterhalt?
Ist der Unterhaltsverzicht im Ehevertrag wirksam?
Was ist der Unterschied zwischen Trennungs und nachehelichem Unterhalt?
Ich betreue unsere Kinder - ab wann muss ich arbeiten?
Ich finde keine Arbeit, was passiert?
Was ist, wenn ich auf Wunsch meines Mannes meine Ausbildung abgebrochen habe?
Ich bin schon 55 Jahre, muss ich trotzdem noch arbeiten?
Diese Ehe hat mich krank gemacht - ist das ein Grund, Unterhalt zu bekommen?
Mein Mann verdient doppelt so viel wie ich - bekomme ich davon etwas ab?
Billigkeitsunterhalt, was ist das?
Was passiert, wenn mein Mann aufhört zu arbeiten oder weniger verdient?
Wie berechnet sich der Unterhalt?
Mein Mann hat eine neue Familie - hat das Folgen für mich?
Stehen mir Kranken und Altersvorsorgeunterhalt zu?
Wie lange bekomme ich Unterhalt?
Was muss mein Ex zahlen, wenn ich mit einem neuen Partner zusammenlebe?
Betrifft mich die Unterhaltsreform, wenn schon ein Urteil oder ein Vergleich vorliegt?
WAS BEDEUTET ZUGEWINNAUSGLEICH?
Jeder bekommt die Hälfte und wir sind quitt, oder?
Was ist das Anfangsvermögen?
Woher soll ich wissen, was mein Mann an Vermögen hat?
Wie wird der Zugewinn ausgeglichen?
Kann der Zugewinn ausgeglichen werden, wenn wir seit drei Jahren getrennt leben?
Mein Mann hat alles seiner Geliebten geschenkt - was nun?
Mein Mann bringt das Geld durch - was kann ich dagegen tun?
Was passiert, wenn es einen Ehevertrag gibt?
Mein Mann hat mir schon viel geschenkt - spielt das eine Rolle?
SORGE UND UMGANGSRECHT - WAS WIRD AUS DEN KINDERN?
Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?
Gibt es das alleinige Sorgerecht überhaupt noch?
Was ist, wenn wir uns nicht einigen können, bei wem die Kinder leben sollen?
Kann ich trotz gemeinsamen Sorgerechts mit den Kindern in eine andere Stadt ziehen?
Mein Mann will Umgang mit den Kindern - muss ich das zulassen?
Oma und Opa wollen die Kinder auch sehen - können sie das durchsetzen?
Gibt es Richtlinien, wie viel Umgang zu gewähren ist?
Was kann ich tun, wenn mein Mann sich nicht mehr um die Kinder kümmert?
HAUSRAT - TROCKNER FüR MICH, STEREOANLAGE FüR MEINEN MANN?
Was ist eigentlich Hausrat?
Was ist mit meinen persönlichen Sachen?
Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
Wie komme ich an den Hausrat, den ich beim Auszug zurücklassen musste?
WIE WIRKT SICH DIE SCHEIDUNG AUF MEINE RENTE AUS?
Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?
Was fällt unter den Versorgungsausgleich?
Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
Ist der Versorgungsausgleich bei rechtskräftigem Scheidungsurteil endgültig?
Gibt es Gründe, warum ich den Rentenausgleich nicht bekomme?
GEMEINSAME FINANZEN - WAS TUN MIT SCHULDEN UND VERMöGEN?
Wie verhalte ich mich, wenn das gemeinsame Konto überzogen ist?
Ich habe für die Geschäftsschulden meines Mannes gebürgt - was kann ich tun?
Wir haben noch Kredite laufen - wer muss die Raten zahlen?
Wir sind Eigentümer eines Hauses - bekomme ich Miete für meine Hälfte?
Was passiert mit unseren gemeinsamen Versicherungen?
Mein Mann macht immer noch Schulden - wie kann ich verhindern, dass ich mitzahlen muss?
Wie komme ich aus unserem gemeinsamen Mietvertrag heraus?
WIRD DIE SCHEIDUNG BILLIGER, WENN WIR UNS EINIG SIND?
Was kostet eine Scheidung?
Wer zahlt die Anwaltskosten?
Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe?
Was ist Mediation?
Welche steuerlichen Auswirkungen haben Trennung und Scheidung?
ANHANG
Adressen
Stichwortverzeichnis
Broschüren zu rechtlichen Themen
DIE AUTORIN
Leseprobe:
WAS MUSS ICH BEI DER TRENNUNG BEACHTEN?
WENN SICH DER EHEMANN DEM AUSZUG WIDERSETZT
Frau Busch möchte sich von ihrem Ehemann trennen, weil er sie und die Kinder in
angetrunkenem Zustand schon des Öfteren geschlagen hat. Sie will, dass ihr Mann
aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, damit für die Kinder kein Schulwechsel
notwendig wird. Ihr Mann widersetzt sich einem Auszug und meint, sie könne ja
die Wohnung verlassen, mitnehmen dürfe sie dann allerdings nichts.
WIE IST GETRENNTLEBEN DEFINIERT?
Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche
Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht
mehr herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
Die häusliche Lebensgemeinschaft besteht auch dann nicht mehr,
wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben
(§ 1567 Abs. 1 BGB).
BEENDIGUNG DER HäUSLICHEN LEBENSGEMEINSCHAFT
Trennung heißt bewusste Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft,
also Trennung von Tisch und Bett. Das bedeutet aber nicht,
dass Sie und Ihr Ehemann in zwei verschiedenen Wohnungen leben
müssen. Es ist auch möglich, innerhalb der Ehewohnung getrennt zu
leben. In diesem Fall dürfen Sie und Ihr Ehemann nicht mehr in einem
Bett schlafen und sich nicht mehr gegenseitig versorgen. Darin ist
eingeschlossen, dass Sie nicht mehr für Ihren Ehemann waschen, kochen,
putzen, bügeln und einkaufen. Es darf ab dem Zeitpunkt der
Trennung zudem kein regelmäßiger Geschlechtsverkehr stattfinden.
TRENNUNGSENTSCHLUSS
Neben der Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft ist Ihr Entschluss
zur Trennung wichtig. Es muss auch für einen Außenstehenden
klar werden, dass Sie in ehefeindlicher Absicht" nicht mehr mit Ihrem
Ehemann wie Mann und Frau" zusammenleben wollen. Dieser Entschluss
ist vor allem bedeutsam, wenn Sie und Ihr Ehemann aus anderen
Gründen (beruflich, krankheitsbedingte Abwesenheit oder Verbüßen
einer Haftstrafe) ohnehin schon länger verschiedene Haushalte führen.
WODURCH WIRD DAS GETRENNTLEBEN NICHT AUFGEHOBEN?
Die Trennung wird nicht aufgehoben, wenn Sie Ihren Ehemann bei Krankheit oder
in Notsituationen versorgen oder wenn Sie Versorgungsleistungen ausschließlich
wegen der Kinder erbringen, zum Beispiel ein gemeinsames Sonntagsessen vorbe
reiten. Sie können auch trotz Trennung weiterhin im Betrieb Ihres Ehemanns bzw.
im gemeinsamen Betrieb arbeiten.
Frau Busch sollte als Erstes ihrem Ehemann mitteilen, dass sie ihn ab
sofort nicht mehr versorgt, also nicht mehr für ihn wäscht, kocht,
putzt etc. Sie sollte ein Zimmer der Wohnung als Lebensbereich auswählen
und ihren Trennungsentschluss schriftlich dokumentieren.
WER HILFT MIR BEI DER TRENNUNG?
Zu einer Trennung müssen Sie sich selbst entschließen. Diese Entscheidung
kann Ihnen niemand abnehmen. Wenn Sie im Zuge der
Trennung eine neue Wohnung suchen, dann gilt der erste Blick meist
dem örtlichen Wohnungsmarkt in der Zeitung. Oft ist es jedoch so,
dass Sie selbst nicht genug verdienen, um sich eine eigene Wohnung
leisten zu können, vor allem wenn Sie noch nicht wissen, wie viel
Unterhalt Ihnen Ihr Ehemann zahlen muss. Sie sollten dann zum
Wohnungsamt Ihrer Stadt gehen und einen Wohnberechtigungsschein
für eine Sozialwohnung beantragen. Damit das Wohnungsamt prüfen
kann, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben,
müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen.
- Microsoft Windows® 2000 SP4, XP SP2, 2003
- Ab Pentium® III Prozessor oder Kompatible ab 500 MHz
- 256 MB Hauptspeicher
- Grafikauflösung mind. 1024 x 768, 16 Bit Farbtiefe
- 150 MB Festplattenspeicher
- CD-ROM Laufwerk
Inhaltsverzeichnis:
INHALT
VORWORT
WIE LASSE ICH MICH SCHEIDEN?
Unsere Ehe ist am Ende - was nun?
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich geschieden werde?
Einvernehmliche Scheidung, wie soll das gehen?
Scheidung mit einem (gemeinsamen) Rechtsanwalt?
Ist mein Ehevertrag überhaupt wirksam?
Geht es auch ohne Scheidungsfolgenvereinbarung?
Stimmt es, dass man nach drei Jahren auf jeden Fall geschieden wird?
Kann mein Mann verhindern, dass wir geschieden werden?
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
WAS MUSS ICH BEI DER TRENNUNG BEACHTEN?
Wie ist Getrenntleben definiert?
Wer hilft mir bei der Trennung?
Welche Beweise muss ich erbringen?
Darf ich ausziehen?
Kann ich erreichen, dass mein Mann aus der Wohnung auszieht?
Was darf ich/er beim Auszug mitnehmen?
Wovon soll ich leben?
WIE WIRD DER UNTERHALT FüR DIE KINDER BERECHNET?
Bekommen unsere Kinder Unterhalt?
Wie mache ich den Kindesunterhalt geltend?
Wer bekommt das Kindergeld?
Der Älteste beginnt eine Ausbildung - bekommt er noch Unterhalt?
Unser Kind ist volljährig - hat es noch einen Unterhaltsanspruch?
Unser Kind will nach einer Lehre studieren - müssen wir Eltern das bezahlen?
Ist ein Verzicht auf Kindesunterhalt wirksam?
Was ist, wenn es nicht für alle reicht?
Wie werden bestehende Kindesunterhaltstitel an die Unterhaltsreform angepasst?
WIE VIEL UND WIE LANGE BEKOMME ICH EHEGATTENUNTERHALT?
Habe ich überhaupt Anspruch auf Unterhalt?
Ist der Unterhaltsverzicht im Ehevertrag wirksam?
Was ist der Unterschied zwischen Trennungs und nachehelichem Unterhalt?
Ich betreue unsere Kinder - ab wann muss ich arbeiten?
Ich finde keine Arbeit, was passiert?
Was ist, wenn ich auf Wunsch meines Mannes meine Ausbildung abgebrochen habe?
Ich bin schon 55 Jahre, muss ich trotzdem noch arbeiten?
Diese Ehe hat mich krank gemacht - ist das ein Grund, Unterhalt zu bekommen?
Mein Mann verdient doppelt so viel wie ich - bekomme ich davon etwas ab?
Billigkeitsunterhalt, was ist das?
Was passiert, wenn mein Mann aufhört zu arbeiten oder weniger verdient?
Wie berechnet sich der Unterhalt?
Mein Mann hat eine neue Familie - hat das Folgen für mich?
Stehen mir Kranken und Altersvorsorgeunterhalt zu?
Wie lange bekomme ich Unterhalt?
Was muss mein Ex zahlen, wenn ich mit einem neuen Partner zusammenlebe?
Betrifft mich die Unterhaltsreform, wenn schon ein Urteil oder ein Vergleich vorliegt?
WAS BEDEUTET ZUGEWINNAUSGLEICH?
Jeder bekommt die Hälfte und wir sind quitt, oder?
Was ist das Anfangsvermögen?
Woher soll ich wissen, was mein Mann an Vermögen hat?
Wie wird der Zugewinn ausgeglichen?
Kann der Zugewinn ausgeglichen werden, wenn wir seit drei Jahren getrennt leben?
Mein Mann hat alles seiner Geliebten geschenkt - was nun?
Mein Mann bringt das Geld durch - was kann ich dagegen tun?
Was passiert, wenn es einen Ehevertrag gibt?
Mein Mann hat mir schon viel geschenkt - spielt das eine Rolle?
SORGE UND UMGANGSRECHT - WAS WIRD AUS DEN KINDERN?
Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?
Gibt es das alleinige Sorgerecht überhaupt noch?
Was ist, wenn wir uns nicht einigen können, bei wem die Kinder leben sollen?
Kann ich trotz gemeinsamen Sorgerechts mit den Kindern in eine andere Stadt ziehen?
Mein Mann will Umgang mit den Kindern - muss ich das zulassen?
Oma und Opa wollen die Kinder auch sehen - können sie das durchsetzen?
Gibt es Richtlinien, wie viel Umgang zu gewähren ist?
Was kann ich tun, wenn mein Mann sich nicht mehr um die Kinder kümmert?
HAUSRAT - TROCKNER FüR MICH, STEREOANLAGE FüR MEINEN MANN?
Was ist eigentlich Hausrat?
Was ist mit meinen persönlichen Sachen?
Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
Wie komme ich an den Hausrat, den ich beim Auszug zurücklassen musste?
WIE WIRKT SICH DIE SCHEIDUNG AUF MEINE RENTE AUS?
Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?
Was fällt unter den Versorgungsausgleich?
Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
Ist der Versorgungsausgleich bei rechtskräftigem Scheidungsurteil endgültig?
Gibt es Gründe, warum ich den Rentenausgleich nicht bekomme?
GEMEINSAME FINANZEN - WAS TUN MIT SCHULDEN UND VERMöGEN?
Wie verhalte ich mich, wenn das gemeinsame Konto überzogen ist?
Ich habe für die Geschäftsschulden meines Mannes gebürgt - was kann ich tun?
Wir haben noch Kredite laufen - wer muss die Raten zahlen?
Wir sind Eigentümer eines Hauses - bekomme ich Miete für meine Hälfte?
Was passiert mit unseren gemeinsamen Versicherungen?
Mein Mann macht immer noch Schulden - wie kann ich verhindern, dass ich mitzahlen muss?
Wie komme ich aus unserem gemeinsamen Mietvertrag heraus?
WIRD DIE SCHEIDUNG BILLIGER, WENN WIR UNS EINIG SIND?
Was kostet eine Scheidung?
Wer zahlt die Anwaltskosten?
Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe?
Was ist Mediation?
Welche steuerlichen Auswirkungen haben Trennung und Scheidung?
ANHANG
Adressen
Stichwortverzeichnis
Broschüren zu rechtlichen Themen
DIE AUTORIN
Leseprobe:
WAS MUSS ICH BEI DER TRENNUNG BEACHTEN?
WENN SICH DER EHEMANN DEM AUSZUG WIDERSETZT
Frau Busch möchte sich von ihrem Ehemann trennen, weil er sie und die Kinder in
angetrunkenem Zustand schon des Öfteren geschlagen hat. Sie will, dass ihr Mann
aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, damit für die Kinder kein Schulwechsel
notwendig wird. Ihr Mann widersetzt sich einem Auszug und meint, sie könne ja
die Wohnung verlassen, mitnehmen dürfe sie dann allerdings nichts.
WIE IST GETRENNTLEBEN DEFINIERT?
Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche
Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht
mehr herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
Die häusliche Lebensgemeinschaft besteht auch dann nicht mehr,
wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben
(§ 1567 Abs. 1 BGB).
BEENDIGUNG DER HäUSLICHEN LEBENSGEMEINSCHAFT
Trennung heißt bewusste Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft,
also Trennung von Tisch und Bett. Das bedeutet aber nicht,
dass Sie und Ihr Ehemann in zwei verschiedenen Wohnungen leben
müssen. Es ist auch möglich, innerhalb der Ehewohnung getrennt zu
leben. In diesem Fall dürfen Sie und Ihr Ehemann nicht mehr in einem
Bett schlafen und sich nicht mehr gegenseitig versorgen. Darin ist
eingeschlossen, dass Sie nicht mehr für Ihren Ehemann waschen, kochen,
putzen, bügeln und einkaufen. Es darf ab dem Zeitpunkt der
Trennung zudem kein regelmäßiger Geschlechtsverkehr stattfinden.
TRENNUNGSENTSCHLUSS
Neben der Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft ist Ihr Entschluss
zur Trennung wichtig. Es muss auch für einen Außenstehenden
klar werden, dass Sie in ehefeindlicher Absicht" nicht mehr mit Ihrem
Ehemann wie Mann und Frau" zusammenleben wollen. Dieser Entschluss
ist vor allem bedeutsam, wenn Sie und Ihr Ehemann aus anderen
Gründen (beruflich, krankheitsbedingte Abwesenheit oder Verbüßen
einer Haftstrafe) ohnehin schon länger verschiedene Haushalte führen.
WODURCH WIRD DAS GETRENNTLEBEN NICHT AUFGEHOBEN?
Die Trennung wird nicht aufgehoben, wenn Sie Ihren Ehemann bei Krankheit oder
in Notsituationen versorgen oder wenn Sie Versorgungsleistungen ausschließlich
wegen der Kinder erbringen, zum Beispiel ein gemeinsames Sonntagsessen vorbe
reiten. Sie können auch trotz Trennung weiterhin im Betrieb Ihres Ehemanns bzw.
im gemeinsamen Betrieb arbeiten.
Frau Busch sollte als Erstes ihrem Ehemann mitteilen, dass sie ihn ab
sofort nicht mehr versorgt, also nicht mehr für ihn wäscht, kocht,
putzt etc. Sie sollte ein Zimmer der Wohnung als Lebensbereich auswählen
und ihren Trennungsentschluss schriftlich dokumentieren.
WER HILFT MIR BEI DER TRENNUNG?
Zu einer Trennung müssen Sie sich selbst entschließen. Diese Entscheidung
kann Ihnen niemand abnehmen. Wenn Sie im Zuge der
Trennung eine neue Wohnung suchen, dann gilt der erste Blick meist
dem örtlichen Wohnungsmarkt in der Zeitung. Oft ist es jedoch so,
dass Sie selbst nicht genug verdienen, um sich eine eigene Wohnung
leisten zu können, vor allem wenn Sie noch nicht wissen, wie viel
Unterhalt Ihnen Ihr Ehemann zahlen muss. Sie sollten dann zum
Wohnungsamt Ihrer Stadt gehen und einen Wohnberechtigungsschein
für eine Sozialwohnung beantragen. Damit das Wohnungsamt prüfen
kann, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben,
müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen.