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Rechte und Pflichten von geschiedenen Männern
Systemanforderungen: > PC ab 486 MB Prozessor, mindestens 8 MB RAM > mindestens 10 MB für Festplattenspeicher > falls Internet Explorer aber Version 5.5 nicht installiert ist: zusätzlich 20 MB > CD-ROM-Laufwerk > Betriebssystem Windows 95/98/NT 4.0/2000/ME/XP > Textverarbeitung MS Word ab Version 97
Heutzutage wird fast jede zweite Ehe geschieden und die Tendenz ist steigend. Dabei kommt es im Verlauf von Scheidungsverfahren häufig zu erheblichen Streitereien. Aufgrund des Rollenverständnisses in einer Beziehung ergeben sich für Mann und Frau
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Produktbeschreibung
Rechte und Pflichten von geschiedenen Männern

Systemanforderungen: > PC ab 486 MB Prozessor, mindestens 8 MB RAM > mindestens 10 MB für Festplattenspeicher > falls Internet Explorer aber Version 5.5 nicht installiert ist: zusätzlich 20 MB > CD-ROM-Laufwerk > Betriebssystem Windows 95/98/NT 4.0/2000/ME/XP > Textverarbeitung MS Word ab Version 97

Heutzutage wird fast jede zweite Ehe geschieden und die Tendenz ist steigend. Dabei kommt es im Verlauf von Scheidungsverfahren häufig zu erheblichen Streitereien. Aufgrund des Rollenverständnisses in einer Beziehung ergeben sich für Mann und Frau unterschiedliche Interessenslagen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie als Mann mit der neuen Situation umgehen und unnötige Fehler vermeiden. Das Buch informiert Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten, aber auch Ihre Grenzen im Rahmen eines Scheidungsstreits: > Finanzielle Folgen bei Kinder- und Ehegattenunterhalt: Damit muss gerechnet werden > Sorgerecht: Rechte und Pflichten als Vater. > Zugewinn, Immobilien und Rentenansprüche > Auf CD-ROM: Aktuelle Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Pflichtunterhalts, Musterbriefe, Urteile und Gesetze. Der Ratgeber für alle Männer, die gut informiert im Scheidungsstreit bestehen möchten.

Leseprobe:
Bekommen die Kinder während der Ausbildung Unterhalt? Trifft eine der eingangs aufgeführten Voraussetzungen nicht zu, hat der Volljährige gemäß § 1610 Abs. 2 BGB gegen seine Eltern einen Anspruch, dass diese ihm eine angemessene Berufsausbildung finanzieren. Hierbei haben die Eltern sowohl die Fähigkeiten als auch die Begabung des Kindes im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Der Volljährige entscheidet über die Wahl seiner Ausbildung beziehungsweise seines Studiums in eigener Verantwortung. Solange die gewählte Ausbildung den Fähigkeiten und Begabungen des Volljährigen entspricht, sind die Eltern zur Finanzierung verpflichtet. Wenn das Kind minderjährig ist, dann entscheiden die Eltern (solange sie das gemeinsame Sorgerecht haben, andernfalls liegt die Entscheidung beim Alleinsorgeberechtigten), welche Ausbildung das Kind beginnt. Hierbei muss aber ebenfalls berücksichtigt werden, welche Fähigkeiten und Eignung das Kind hat. Grundsätzlich sind die Eltern nur zur Finanzierung der Erstausbildung verpflichtet. In bestimmten Ausnahmefällen können sie jedoch auch dazu herangezogen werden, die Kosten einer Zweitausbildung zu tragen. Darüber erfahren Sie im nächsten Abschnitt mehr.
Autorenporträt
Jochem Schausten arbeitet als selbstständiger Rechtsanwalt in Krefeld. Seit mehreren Jahren liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Scheidungs- und Unterhaltsrechts. Daneben hält er als Referent Vorträge zu den Themen Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Vermögensauseinandersetzung.