Das Werk befasst sich mit zivilrechtlichen Fragen der Treuhand, insbesondere von gesetzlich geregelten Interventionsrechten bei bestimmten Treuhandformen vor dem Hintergrund des im Jahr 2005 eingeführten Refinanzierungsregisters. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist die zweifelsfrei insolvenzfeste Gestaltung einer Vereinbarungstreuhand für die Praxis außerhalb gesetzlicher Regelungen nicht möglich. Ausgehend von § 22j KWG steht die Erläuterung und Analyse des Interventionsrechts des Treugebers in der Insolvenz des Treuhänders, insbesondere soweit diese eine gesetzlich Regelung erfahren haben, im Mittelpunkt der Untersuchung. Nach allgemeinen Betrachtungen zur Treuhand und einer Analyse der Regelungen zum Refinanzierungsregister vergleicht die Verfasserin die im Refinanzierungsregister geregelte insolvenzfeste Vereinbarungstreuhand mit anderen gesetzlich geregelten Treuhandformen, um die Vorgehensweise des Gesetzgebers bei der Regelung von Interventionsrechten bei Treuhandverhältnissen zu beleuchten. Dabei betrachtet sie ebenfalls die im Zusammenhang mit der Einführung des Refinanzierungsregisters erfolgte Kritik an Referentenentwurf und Gesetz, die nur teilweise entkräftet werden kann. Systemfremde Formerfordernisse und administrative Lasten des Refinanzierungsregisters sowie das Problem der fehlenden Richtigkeit des Grundbuchs durch die Zuerkennung des Aussonderungsrechts bestehen. Abschließend weist die Verfasserin noch in einem kurzen Exkurs darauf hin, dass mit dem Sicherheitenpool eine für die Finanzwirtschaft zentrale, nicht gesetzlich geregelte Treuhandkonstruktion besteht.