Treuhand und Unterbeteiligung werden herkömmlich als zwei verschiedene Formen der Beteiligung an Gesellschaftsanteilen betrachtet. Sie werden rechtlich in unterschiedlicher Weise behandelt. Ob angesichts der Gemeinsamkeiten beider Rechtsinstitute an dieser Auffassung festgehalten werden kann, ist Gegenstand der Untersuchung. Die rechtliche Behandlung von Treuhand und Unterbeteiligung wird anhand einzelner Bereiche des Gesellschafts- und des Steuerrechts erörtert. Im Vordergrund steht hierbei die Frage, ob die für die unmittelbaren Gesellschafter geltenden Vorschriften auf Treugeber und Unterbeteiligte als bloß mittelbar Beteiligte anzuwenden sind und inwieweit sich in diesem Zusammenhang Unterschiede im Gesellschafts- und im Steuerrecht ergeben.