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Der Höhepunkt der Covid-19-Pandemie hat schonungslos offengelegt, dass man Ausnahmesituationen regeln muss, bevor sie eintreten. Vor diesem Hintergrund diskutieren in diesem Band Autorinnen und Autoren aus Rechtswissenschaft und Ethik, wie bei knappen intensivmedizinischen Ressourcen zwischen Behandlungsbedürftigen ausgewählt werden kann. Welche Auswahlkriterien sind für Triage erlaubt und angemessen, und wer soll allgemeine Regeln setzen? Für die vorliegende 2. Auflage wurde der Band um einen Beitrag zur aktuellen Rechtslage seit dem Jahr 2021 ergänzt. Aus Rezensionen zur Erstauflage…mehr

Produktbeschreibung
Der Höhepunkt der Covid-19-Pandemie hat schonungslos offengelegt, dass man Ausnahmesituationen regeln muss, bevor sie eintreten. Vor diesem Hintergrund diskutieren in diesem Band Autorinnen und Autoren aus Rechtswissenschaft und Ethik, wie bei knappen intensivmedizinischen Ressourcen zwischen Behandlungsbedürftigen ausgewählt werden kann. Welche Auswahlkriterien sind für Triage erlaubt und angemessen, und wer soll allgemeine Regeln setzen? Für die vorliegende 2. Auflage wurde der Band um einen Beitrag zur aktuellen Rechtslage seit dem Jahr 2021 ergänzt. Aus Rezensionen zur Erstauflage "Pionierarbeit auf höchstem Niveau" Stephan Rixen MedR (2021), 679 "Ein höchst informativer Band von durchgehend hohem intellektuellem Niveau, der nicht nur die Vielfalt der im Bereich der Triage-Problematik vertretbaren rechtlichen und - insbesondere - moralischen Positionen verdeutlicht ..." Ulfried Neumann Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie (ARSP) 109 (2023), 295 Mit Beiträgen von: Steffen Augsberg, Dieter Birnbacher, Armin Engländer, Bijan Fateh-Moghadam, Thomas Gutmann, Tatjana Hörnle, Elisa Hoven, Stefan Huster, Weyma Lübbe, Ralf Poscher, Till Zimmermann
Autorenporträt
ist Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg i.Br. und leitet die Abteilung Strafrecht.

ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum und dort auch Direktor des Instituts für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR).

ist Direktor am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg i. Br. und Leiter der Abteilung Öffentliches Recht.