Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzführt die bisher im TKG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen. Das TTDSG ordnet die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung, E-Privacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen. Es erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Voice-over-IP-Telefonie, Messenger, Videokonferenzsysteme).Der neue Handkommentar erläutertdas TTDSG, inkl. TTDSG-Berichtigungsgesetzdas Zusammenspiel von DS-GVO, ePrivacy-RL und TTDSGden Rechtsrahmen für PIMS (Personal Information Management Systems - Einwilligungsmanager)die neuen Vorschriften zur staatlichen Überwachung auf Telemediendienstendie Rechtslage für Cookies nach deutschem und europäischem Rechtdie Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung des Gesetzes auf die neu als TK-Dienste regulierten OTT-Dienste ergeben (zB Messenger-Apps und Videokonferenzdienste)LösungsorientiertDer Kommentar bietet konkrete Hilfestellungen, etwa: Wann ist der Zugriff auf das Gerät des Nutzers "unbedingt erforderlich" - auch zur bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischen Analyse? Unter welchen Voraussetzungen sind nunmehr noch Werbecookies möglich, wie muss ein Cookie-Banner gestaltet sein?Hohe Expertise:Christian Aretz RA Dr. Simon Assion RA Dr. Eren Basar, FAStrafR RAin Dr. Vera Eickhoff, LL.M., Maître en Droit SyndikusRAin Martina Emrich RiVG Dr. Malte Engeler, zurzeit BMUV RAin Danielle Herrmann Prof. Dr. Osman Isfen Maximilian Leicht, LL.M. RAin Nina Santagatti-Bergmann, LL.M. RA Adrian Schneider SyndikusRA Marc Schramm RAin Dr. Kristina Schreiber, FAinVerwR Iryna Shvets, LL.M. RA Philipp Sümmermann, LL.M., Maître en Droit SyndikusRA Christian Weber