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Unter "Offenbarungsanlässen" versteht die islamische Tradition Überlieferungen, die vorgeben, von der Offenbarung bestimmter Koranverse zu berichten. Betrachtet man die Überlieferungen, die unter dem Begriff "Offenbarungsanlaß" umlaufen, genauer, stellt sich jedoch heraus, daß bei weitem nicht alle Überlieferungen diesem Muster entsprechen und die Überlieferungen, die dem "Offenbarungsanlaß"-Muster nicht entsprechen, ihrerseits festen Schemata folgen.Dieser Befund erfordert, das Formenspektrum der Überlieferungen zunächst auf rein synchroner Ebene zu erfassen. In diachroner Perspektive erlaubt…mehr

Produktbeschreibung
Unter "Offenbarungsanlässen" versteht die islamische Tradition Überlieferungen, die vorgeben, von der Offenbarung bestimmter Koranverse zu berichten. Betrachtet man die Überlieferungen, die unter dem Begriff "Offenbarungsanlaß" umlaufen, genauer, stellt sich jedoch heraus, daß bei weitem nicht alle Überlieferungen diesem Muster entsprechen und die Überlieferungen, die dem "Offenbarungsanlaß"-Muster nicht entsprechen, ihrerseits festen Schemata folgen.Dieser Befund erfordert, das Formenspektrum der Überlieferungen zunächst auf rein synchroner Ebene zu erfassen. In diachroner Perspektive erlaubt die so erarbeitete Typologie dann, die Geschichte der historisch-exegetischen Überlieferung neu und um einiges fundierter zu schreiben, als das bisher geschehen ist. Resultat: Das Konzept von der stückweisen und situativen Offenbarung des Korantextes bildet nicht die historische Realität der Korangenese ab. Es ist das Ergebnis einer Umdeutung, die Ende des zweiten Jahrhunderts d. H. das bisdahin angesammelte Material historisch-exegetischer Überlieferung ergreift. Diese Umdeutung verfolgt den Zweck, Interpretation zu objektivieren, Deutungsfreiheit zu limitieren und Koranverse juristisch in Kraft zu setzen.