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Praxisorientierte Kommentierung des TzBfG unter Berücksichtigung der neuesten BAG-Rechtsprechung.
Seit mehr als 5 Jahren befindet sich das TzBfG nunmehr auf dem Prüfstand der Praxis. In vielen Bereichen hat sich das Gesetz bewährt; zum Teil genügen die Bestimmungen dem Anspruch, dem Rechtsanwender klare Vorgaben zu machen, allerdings nicht. Ziel des Kommentars ist es daher, durch eine kompakte, gleichzeitig aber vollständige Behandlung der Vorschriften dem Praktiker eine verlässliche Orientierung zu verschaffen.
Zusätzlich zur Hervorhebung der Anwendungsvoraussetzungen schon in den
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Produktbeschreibung
Praxisorientierte Kommentierung des TzBfG unter Berücksichtigung der neuesten BAG-Rechtsprechung.
Seit mehr als 5 Jahren befindet sich das TzBfG nunmehr auf dem Prüfstand der Praxis. In vielen Bereichen hat sich das Gesetz bewährt; zum Teil genügen die Bestimmungen dem Anspruch, dem Rechtsanwender klare Vorgaben zu machen, allerdings nicht. Ziel des Kommentars ist es daher, durch eine kompakte, gleichzeitig aber vollständige Behandlung der Vorschriften dem Praktiker eine verlässliche Orientierung zu verschaffen.

Zusätzlich zur Hervorhebung der Anwendungsvoraussetzungen schon in den Überschriften gibt der Autor zahlreiche prozessuale Hinweise. Neben der Darlegung der Beweislast werden auch Formulierungen zur Antragstellung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgeschlagen. Für Betriebs- und Personalräte von besonderer Bedeutung ist zudem die Darstellung der mitbestimmungsrechtlichen Aspekte des Teilzeit- und Befristungsrechts.

Abgerundet wird das Werk durch die Behandlung spezialgesetzlicher Regelungen zur Teilzeit und Befristung, insbesondere die aktuellen Neuerungen durch:
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 2007 (bisher: Bundeserziehungsgeldgesetz)
- Sonderregelungen zum TVöD/TV-L
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz 2007 (bisher: §§ 57a-57f HRG).

Umfassend verarbeitet ist die einschlägige Rechtsprechung von BAG und EuGH.
Autorenporträt
Dr. Jochen Sievers ist Richter am Arbeitsgericht Köln. Von 2001 bis 2003 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesarbeitsgericht, dort unter anderem bei dem für das Befristungsrecht zuständigen 7. Senat.