Im vorliegenden Text wird der Autor von dem Wunsch beseelt, verschiedene Aspekte des Rechts in den Mittelpunkt zu stellen. Das nationale Recht ist gleichbedeutend mit einer Sitte, die die einzelne Nation charakterisiert. Das internationale Recht ist, apriorisch ausgedrückt, gleichbedeutend mit einem Versagen. Es kann kein internationales Recht geben, wenn es keinen ständigen Pflichtenträger bzw. Pflichtgeber gibt. Der Autor wird das Recht als ein System von Erwartungen beschreiben, das vom Staat durchgesetzt wird. Während in der Demokratie das System der Erwartungen immerwährend und feststehend ist, ist das System der Erwartungen in der Monarchie aufgrund des privatistischen Charakters des Staates in der Lage, das intellektuelle Versagen zu erleben, das die politische Theologie charakterisiert hat.