Nach i Franz von Liszt/i und i Karl Binding/i war i Reinhard Frank/i neben i Ernst Beling/i der führende deutsche Strafrechtstheoretiker im Zeitraum zwischen dem späten 19. Jahrhundert und den 20er Jahren des zurückliegenden Jahrhunderts. Mit seinem in 18 Auflagen erschienenen Kommentar zum StGB, dem damals einzigen Kommentar aus wissenschaftlicher Feder, begleitete er 33 Jahre lang Theorie und Praxis. Auf beide übte er großen Einfluss aus. Auch griffige Definitionen, die als Franksche Formeln in Theorie und Praxis Eingang fanden, steuerte er bei. Aus seinen wissenschaftlichen Einzelarbeiten ragt der im Jahre 1907 in der Gießener Festschrift veröffentlichte bahnbrechende Aufsatz "Über den Aufbau des Schuldbegriffs" heraus. Dieser Beitrag markiert einen Wendepunkt in der Entwicklung der Strafrechtsdogmatik. Ohne die dort gewonnenen Erkenntnisse wäre die weitere Entwicklung von Schuld- und Unrechtslehre nicht möglich gewesen.