In einer gut organisierten Gesellschaft, in der Anarchie keinen Platz hat, übernimmt der Staat bequem die Verantwortung für die öffentliche Ordnung und das Gemeinwohl gemäß den vorher festgelegten Rechtsregeln. Denn wenn eine Straftat begangen wird, ist der Staat das Opfer und in seinen legitimen Rechten und Interessen geschädigt. Um dies zu erreichen, hat der Staat den Staatsanwaltschaften und anderen Instanzen der Judikative furchtbare Befugnisse übertragen, um über das weitere Vorgehen gegen einen mutmaßlichen Straftäter zu entscheiden, damit das durch die Begehung von Straftaten gestörte soziale Gleichgewicht schnell wiederhergestellt werden kann; gleichzeitig hat er dafür gesorgt, dass die Staatsanwaltschaften bei der Ausübung ihrer Funktionen ihre Befugnisse nicht überschreiten oder gar missbrauchen können.Aus diesem Grund garantiert die Verfassung vom 18. Februar 2006 in der durch das Gesetz Nr. 11/002 vom 20. Januar 2011 geänderten Fassung, die in Artikel 150 die Ausübungder richterlichen Gewalt durch Gerichte und Gerichtshöfe garantiert und parallel dazu die vorgerichtliche Phase klar und deutlich organisiert.