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- Microsoft Windows® 2000 SP4, XP SP2, 2003, Vista - Ab Pentium® III Prozessor oder Kompatible ab 500 MHz - 256 MB Hauptspeicher - Grafikauflösung mind. 1024 x 768, 16 Bit Farbtiefe - 150 MB Festplattenspeicher - CD-ROM Laufwerk
Das Standardwerk in der 18. Auflage: Schuldnertricks und Gläubigerstrategien
Viele zulässige und unzulässige Methoden wurden von den Beteiligten entwickelt, um Forderungen durchzusetzen bzw. sich solchen zu entziehen. Wenn Sie wirklich effektiv an Ihre Außenstände kommen wollen, müssen Sie alle gesetzlichen Änderungen kennen und ausschöpfen. Das Buch ist
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Produktbeschreibung
- Microsoft Windows® 2000 SP4, XP SP2, 2003, Vista
- Ab Pentium® III Prozessor oder Kompatible ab 500 MHz
- 256 MB Hauptspeicher
- Grafikauflösung mind. 1024 x 768, 16 Bit Farbtiefe
- 150 MB Festplattenspeicher
- CD-ROM Laufwerk
Das Standardwerk in der 18. Auflage: Schuldnertricks und Gläubigerstrategien

Viele zulässige und unzulässige Methoden wurden von den Beteiligten entwickelt, um Forderungen durchzusetzen bzw. sich solchen zu entziehen. Wenn Sie wirklich effektiv an Ihre Außenstände kommen wollen, müssen Sie alle gesetzlichen Änderungen kennen und ausschöpfen. Das Buch ist unentbehrlich für Gläubiger, Rechtsanwälte, Mahnabteilungen, Inkassounternehmen und für Schuldner.

Inhalt:
- Das Kapitel Schuldnertricks und Schuldnerstrategien zeigt Ihnen typische Verhaltensweisen von Schuldnern, die der Zahlungsverzögerung und -verweigerung dienen, mit den zugehörigen Gegenstrategien
- Wertvolle Informationen, wie Sie Erkenntnisse zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners und seinem Aufenthaltsort erlangen können
- Darstellung der gebräuchlichen Vollstreckungsarten inkl. nicht alltäglicher Zugriffsmöglicheiten
- Handhabung der amtlichen Vordrucke für das gerichtliche Mahnverfahren
- Zahlreiche Muster, Fallbeispiele und taktische Hinweise
- Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher in aktueller Fassung
- ABC der unpfändbaren körperlichen Sachen, ABC der unpfändbaren Forderungen

DIE 18. AUFLAGE
- Eingearbeitet sind grundlegende Urteile des inzwischen für die Zwangsvollstreckung zuständigen BGH
- Neu ist ein Kapitel zum Thema Zwangsvollstreckung und Insolvenz
- NEU: erstmals mit CD-ROM

AUF DER CD-ROM
- Mustertexte aus dem Buch
- Verzugszinsenrechner
- Mahnformulare
- Zwangsvollstreckungsantragsformulare
- Vertragsklauseln

Das Standardwerk in der 17. Auflage:
Schuldnertricks und Gläubigerstrategien

Alles vom Vertragsabschluss über die wirksame Mahnung bis zur eidesstattlichen Offenbarungsversicherung und Zwangsvollstreckung.

- Handhabung der amtlichen Vordrucke für das gerichtliche Mahnverfahren

- Darstellung der gebräuchlichen Vollstreckungsarten incl. nicht alltäglicher Zugriffsmöglichkeiten

- Neueste Rechtsprechung zu den einzelnen Pfändungsarten und der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung

- Neue Antragsmuster für die Zwangsvollstreckung mit Rechenbeispielen

Die systematische Darstellung wird ergänzt um zahlreiche Muster, Fallbeispiele sowie Schritt-für-Schritt-Erläuterungen.

Der Autor
Peter David war viele Jahre Richter am Oberlandesgericht München. Er ist Dozent bei der Deutschen Anwaltsakademie und hält bundesweit Vorträge und Seminare zu Problemen der Forderungseinziehung und Zwangsvollstreckung. Durch seine langjährige Vortragstätigkeit kennt er wie kein Zweiter die Anforderungen der Praxis.

Inhaltsverzeichnis:
Vorwort zur 17. Auflage
A Außergerichtliches Vorgehen des Gläubigers. Mahn- und Klageverfahren vor dem Amtsgericht
1 Das außergerichtliche Vorgehen des Gläubigers
1.1 Rechtzeitige Absicherung des Gläubigers durch Vertragsgestaltung
1.2 Fälligkeit des Anspruchs
1.3 Private Mahnung durch den Gläubiger selbst
1.4 Private Mahnung durch Inkassobüro, Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand
1.5 Notwendigkeit der gerichtlichen Mahnung
1.6 Strafrechtliches Vorgehen gegen den Schuldner
1.7 Informationen über Schuldner
1.8 Verhandlungen mit Schuldnern

2 Das amtsgerichtliche Verfahren im Allgemeinen
2.1 Sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts und Abgrenzung zur Arbeitsgerichtsbarkeit
2.2 Zur Wahl zwischen Mahn; und Klageverfahren

3 Das amtsgerichtliche Mahnverfahren im Einzelnen
3.1 Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts
3.2 Im Mahnverfahren verfolgbare Ansprüche
3.3 Besonderheiten bei Forderungen aus Verbraucherdarlehensverträgen
3.4 Das grenzüberschreitende Mahnverfahren
3.5 Inhalt des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids. Die amtlichen Vordrucke
3.6 Die Bezeichnung des Gerichts
3.7 Die Bezeichnung des Antragsgegners im Mahnantrag
3.8 Die Bezeichnung des Antragstellers im Mahnantrag
3.9 Die Bezeichnung des Anspruchs
3.10 Was gehört in die Spalte 'Zinsen“?
3.11 Ersatz von vorgerichtlichen Mahnkosten
3.12 Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens
3.13 Unterzeichnung des Mahnantrags
3.14 Zurückweisung des Mahnantrags
3.15 Der Mahnbescheid
3.16 Widerspruch gegen den Mahnbescheid
3.17 Abgabe an das Streitgericht nach Widerspruch
3.18 Der Vollstreckungsbescheid
3.19 Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
3.20 Die Durchführung des streitigen Verfahrens nach Einspruch
3.21 Urkunden;, Wechsel; und Scheckmahnbescheid
3.22 Die Kosten im Mahnverfahren
3.23 Mahnverfahren und Insolvenz

4 Das amtsgerichtliche Klageverfahren im Einzelnen
4.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts
4.2 Klageerhebung und Klagerücknahme vor dem Amtsgericht
4.3 Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts
4.4 Urkunden;, Wechsel; und Scheckprozess
4.5 Das Versäumnisverfahren
4.6 Entscheidung nach Lage der Akten
4.7 Anerkenntnisurteil
4.8 Gütliche Einigung (Vergleich)
4.9 Mündliche Verhandlung im Streitverfahren
4.10 Schriftliches Verfahren
4.11 Ruhen des Verfahrens
4.12 Parteifähigkeit - Prozessfähigkeit
4.13 Parteivertreter - Prozessvertreter
4.14 Das Urteil
4.15 Die Berufung
4.16 Die Prozesskosten
4.17 Beratungs; und Prozesskostenhilfe

B Allgemeine Fragen der Zwangsvollstreckung

1 Übersicht
1.1 Notwendigkeit der Zwangsvollstreckung
1.2 Einzelne Fragengebiete
1.3 Die Wahl der Vollstreckungsart

2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung 170
2.1 Übersicht über die Voraussetzungen 170
2.2 Vollstreckungstitel 170
2.3 Vollstreckungsklausel 171
2.4 Zustellung des Titels 172

3 Einstellung und Beschränkung der
Zwangsvollstreckung 174
3.1 Einstellung 174
3.2 Sicherungsvollstreckung 175

4 Vollstreckungsorgane 176
4.1 Sachliche Zuständigkeit 176
4.2 Örtliche Zuständigkeit 177

5 Vollstreckungsantrag und Rechtsmittel 178
5.1 Antrag auf Vollstreckung 178
5.2 Rechtsbehelfe und Rechtsmittel 178

6 Sonderfall des Arrests 187
6.1 Voraussetzungen für einen Arrest 187
6.2 Arrestantrag 188
6.3 Arrestanordnung und ;vollzug 189

7 Kostenfragen in der Zwangsvollstreckung 192
7.1 Kostentragung 192
7.2 Kostenarten und ;höhe 196
7.3 Sonderfragen bei Pfändung von Arbeitseinkommen 199

C Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Sachen 202

1 Allgemeine Fragen 202
1.1 Grundsätze und Pfändungsauftrag 202
1.2 Art der Pfändung in körperliche Sachen 209
1.3 Verwertungsaufschub 218
1.4 Verwertung gepfändeter Sachen 220
1.5 Rechtslage, wenn die gepfändete Sache einem Dritten gehört oder dieser ein Pfand; oder Vorzugsrecht besitzt 224

2 Pfändung eines Bankstahlfachinhalts 227
2.1 Art der Pfändung 227
2.2 Weigerung der Bank zur Stahlfachöffnung 228
2.3 Nichtauffindbarkeit des Schlüssels 229

3 Pfändung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache 230
3.1 Wesen des Eigentumsvorbehalts 230
3.2 Pfändung des Anwartschaftsrechts des Vorbehaltskäufers 230
3.3 Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache 231
3.4 Muster eines Pfändungsantrags wegen des Anwartschaftsrechts und wegen der Sache selbst 234

4 Pfändung einer zur Sicherung übereigneten Sache 235
4.1 Wesen der Sicherungsübereignung 235
4.2 Pfändung bei Sicherungsübereignung 236
4.3 Muster eines Pfändungsantrags wegen des Rückübertragungsanspruchs 237
4.4 Vollstreckung in den neuen Bundesländern 237

D Zwangsvollstreckung in Forderungen 241

1 Allgemeine Fragen 241
1.1 Pfändung und Überweisung 241
1.2 Pflichten des Schuldners nach erfolgter Überweisung 243
1.3 Rechtsstellung des Drittschuldners 245
1.4 Voraussetzungen der Pfändung von Forderungen 245

2 Arten der Pfändung von Forderungen und deren Verwertung 246
2.1 Normale Art 246
2.2 Andere Arten von Pfändung 248
2.3 Rangfragen 248
2.4 Aufforderung an Drittschuldner zur Erklärung 249
2.5 Klage des Gläubigers gegen Drittschuldner bei Nichtzahlung 251

3 Pfändung einer bereits abgetretenen oder verpfändeten Forderung 252
3.1 Pfändung einer uneingeschränkt abgetretenen Forderung 252
3.2 Rechtslage bei Sicherungsabtretung 254
3.3 Pfändung bei Abtretungsverbot 256
3.4 Pfändung nach Abtretung, die wirksam angefochten wird 256
3.5 Pfändung nach rückdatierter Abtretung 257
3.6 Pfändung nach erfolgter Verpfändung 257

4 Private Vorpfändung von Forderungen 258
4.1 Bedeutung und Grundlagen der Vorpfändung 258
4.2 Voraussetzungen der Vorpfändung 259
4.3 Durchführung der Vorpfändung 260
4.4 Wirkungen der Vorpfändung 264
4.5 Rechtsbehelfe gegen eine Vorpfändung 267

5 Pfändung von Bank; und Sparkassenkonten 268
5.1 Pfändung eines Sparguthabens 268
5.2 Pfändung eines prämienbegünstigten
Sparguthabens 272
5.3 Pfändung eines Kontokorrent;(Giro;)Kontos 273
5.4 Sonstige Fragen zur Pfändung eines Bank; oder Sparkassenguthabens 282

6 Pfändung im Erbrecht 285
6.1 Erblasser als Gläubiger oder als Schuldner 285
6.2 Pfändung gegen Erben in Erbengemeinschaft 289
6.3 Pfändung gegen Alleinerben 296
6.4 Pfändung gegen Vermächtnisnehmer 297
6.5 Pfändung gegen Pflichtteilsberechtigten 299
6.6 Sonstige Pfändungsfragen im Erbrecht 300

7 Pfändung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche 302
7.1 Grundsatz 302
7.2 Pfändung bei Personengesellschaften 302
7.3 Pfändung bei Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GbR) 304
7.4 Pfändung bei Aktiengesellschaft 306
7.5 Pfändung bei Kommanditgesellschaft auf Aktien 306
7.6 Pfändung bei Gesellschaft mit beschränkter
Haftung 306
7.7 Pfändung bei stiller Gesellschaft 307

8 Pfändung von Grundpfandrechten und anderen grundbuchlichen Rechten 308
8.1 Allgemeines zur Pfändung von Grundpfandrechten 308
8.2 Pfändung einer Hypothek 309
8.3 Pfändung einer Grundschuld 313
8.4 Pfändung einer Eigentümergrundschuld und Eigentümerhypothek 315
8.5 Pfändung einer Rentenschuld 318
8.6 Muster für Grundpfandsrechtspfändungen 319
8.7 Pfändung in andere grundbuchliche Rechte 321

9 Pfändung von Lebensversicherungen 324
9.1 Art der Pfändung 324
9.2 Von der Pfändung erfasste Ansprüche 325
9.3 Rechtslage, wenn Versicherungsnehmer Prämienzahlung einstellt 326
9.4 Kündigung der Versicherung und Rückkaufswert 326
9.5 Rechtslage bei widerruflicher Bezugsberechtigung eines Dritten 328
9.6 Rechtslage bei unwiderruflicher Bezugsberechtigung eines Dritten 329
9.7 Rechtslage bei verbundenen Leben 329
9.8 Eintritts; und Ablösungsrecht Dritter 330
9.9 Gegen Pfändung geschützte Lebensversicherung 331
9.10 Muster für einen Pfändungsantrag über eine Lebensversicherung 332

10 Die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen 333
10.1 Die Lohnsteuererstattung 333
10.2 Die Pfändung des Lohnsteuer;Erstattungsanspruchs 334
10.3 Besonderheiten bei verheirateten Schuldnern 340
10.4 Die Lage bei Einkommen; und Umsatzsteuer 341
10.5 Muster für Pfändungsanträge bei
Steuererstattung 342

11 Pfändung von Miet; und Pachtzinsen 343
11.1 Pfändbarkeit von Miet; und Pachtzinsen 343
11.2 Zulässigkeit einer Vorauspfändung wegen Miet; oder Pachtzinsforderung 344
11.3 Pfändung gegen mehrere Mieter oder Pächter 345
11.4 Einwirkungen einer Grundstücksbeschlagnahme 345
11.5 Pfändung von Miete oder Pacht bei bestehendem Nießbrauch 347
11.6 Pfändung von Miet; oder Pachtzinsen wegen öffentlicher Lasten 347
11.7 Pfändung einer Miet; oder Pachtzinsforderung gegen künftigen Mieter oder Pächter 349

12 Pfändung von Postbankgiro; und Postsparguthaben 349
12.1 Postbankgiroguthaben 349
12.2 Postsparguthaben 351

13 Pfändbarkeit sonstiger Forderungen 351
13.1 Automateninhalt 352
13.2 Baugeld 352
13.3 Bausparvertrag 353
13.4 Beihilfe 354
13.5 Darlehen 354
13.6 Dienstvertrag 354
13.7 Erbbauzins 355
13.8 Genossenschaft 355
13.9 Gütergemeinschaft 356
13.10 Insolvenzgeld 356
13.11 Investmentanteil 357
13.12 Kaufpreis 357
13.13 Leibrente 357
13.14 Scheck 358
13.15 Schmerzensgeld 358
13.16 Sozialplan; und Kündigungsabfindungen 359
13.17 Strafgefangenenanspruch und ähnliche Ansprüche 359
13.18 Wechsel 360
13.19 Zugewinnausgleich 361

E Grundriss der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen 363

1 Allgemeine Fragen zur
Grundstückszwangsvollstreckung 363
1.1 Einzelne Möglichkeiten 363
1.2 Grundstücksähnliche Rechte 364

2 Grundstückszwangsversteigerung 364
2.1 Anordnung der Versteigerung 364
2.2 Versteigerungstermin - Geringstes Gebot - Versteigerungsbedingungen 367
2.3 Zuschlag 369
2.4 Verteilung des Erlöses 370
2.5 Sonderfälle 370

3 Grundstückszwangsverwaltung 371
3.1 Zweck der Zwangsverwaltung 371
3.2 Antrag auf Zwangsverwaltung und Anordnung der Verwaltung 371
3.3 Gang der Zwangsverwaltung 372
3.4 Aufhebung der Zwangsverwaltung 373

4 Zwangshypothek 373
4.1 Voraussetzungen der Eintragung einer Zwangshypothek 373
4.2 Rechte aus der Zwangshypothek 375

5 Zusammentreffen von Immobiliarvollstreckung und Insolvenzverfahren 376

F Zwangsvollstreckung bei verheirateten Schuldnern 378

1 Allgemeine Fragen 378
1.1 Bedeutung des Güterrechts für die Zwangsvollstreckung 378
1.2 Güterrechtsarten 378

2 Die Güterstände im Einzelnen 379
2.1 Zugewinngemeinschaft 379
2.2 Gütertrennung 379
2.3 Gütergemeinschaft mit etwaiger Fortsetzung 380
2.4 Der Güterstand der Eigentums; und Vermögensgemeinschaft 382

3 Erforderlicher Vollstreckungstitel 383
3.1 Bei Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung 383
3.2 Bei ehelicher und fortgesetzter Gütergemeinschaft 383
3.3 Beim Güterstand der Eigentums; und Vermögensgemeinschaft 384

4 Besonderheiten bei Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen 385
4.1 Grundsätzliche Fragen 385
4.2 Einzelfragen 387

5 Die Zwangsvollstreckung bei Lebenspartnerschaften 388

G Vollstreckungsschutz 390

1 Allgemeine Fragen zum Vollstreckungsschutz 390
1.1 Vollstreckungsschutzrechtliche Generalklausel 390
1.2 Schutz nur bei Vollstreckung aus Geldforderung 392
1.3 Unpfändbarkeit von Amts wegen zu beachten 393

2 Allgemeine Schutzvorschriften bei einzelnen Vollstreckungsarten 394
2.1 Mindestgebot 394
2.2 Verbot der Überpfändung 394
2.3 Verbot der überflüssigen Pfändung 395
2.4 Zulassung eines Verwertungsaufschubs 395
2.5 Anordnung anderweitiger Verwertung 397
2.6 Austauschpfändung 398
2.7 Einstweilige Einstellung einer Grundstückszwangsversteigerung 401
2.8 Mindestgebot bei der Grundstückszwangsversteigerung 402
2.9 Beschränkungen der Zwangsvollstreckung in eine Heimstätte404
2.10 Beschränkungen der Zwangsversteigerung eines Landarbeitereigenheims 405
2.11 Insolvenzverfahren und Vollstreckungsschutz 405

3 ABC der unpfändbaren körperlichen Sachen 406
3.1 Arbeitsgeräte 406
3.2 Bargeld und Kontoguthaben 410
3.3 Dienstkleidung und Dienstausrüstung 412
3.4 Einrichtungsgegenstände in möblierten Zimmern 413
3.5 Eisenbahnbetriebsmittel 413
3.6 Fernsehgeräte 413
3.7 Gartenhäuser und Wohnlauben 414
3.8 Haushaltsgegenstände 414
3.9 Hochseekabel 415
3.10 Kleidungsstücke 415
3.11 Landwirtschaftliche Vermögenswerte 415
3.12 Manuskripte 416
3.13 Radiogeräte 417
3.14 Vieh und Kleintiere 417
3.15 Verschiedene sonstige unpfändbare Sachen 418

4 ABC der - teilweise - unpfändbaren Forderungen und ähnlicher Ansprüche 419
4.1 Abgeordnetenbezüge (Diäten) 419
4.2 Arbeitseinkommen und ähnliche Bezüge 419
4.3 Baugeldforderungen 419
4.4 Bergmannsprämien 420
4.5 Dienstvertrags;Ansprüche 420
4.6 Erbrechtliche Ansprüche 420
4.7 Familienrechtliche Ansprüche 420
4.8 Gemeinschaften 421
4.9 Genossenschafts; und Gesellschaftsrechte 421
4.10 Heimkehrerentschädigung 422
4.11 Kindergeld 422
4.12 Kostenerstattungsansprüche 422
4.13 Kriegsgefangenenentschädigung 423
4.14 Landwirtschaftliche Ansprüche 423
4.15 Lastenausgleichsansprüche 424
4.16 Lebensversicherungen 425
4.17 Miet; und Pachtzinsen 425
4.18 Nichteheliche Lebensgemeinschaft 426
4.19 Renten und ähnliche Bezüge bestimmter Art 427
4.20 Sozialhilfe 428
4.21 Sozialleistungen 428
4.22 Unübertragbare Forderungen 430
4.23 Urheber; und andere Schutzrechte 430
4.24 Wehrsold und ähnliche Bezüge 431

H Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und ähnliche Bezüge 432

1 Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen bei nicht bevorrechtigten Gläubigern 432
1.1 Grundsätze des Pfändungsschutzes 432
1.2 Begriff des Arbeitseinkommens 432
1.3 Ausgangspunkt ist das Nettoeinkommen 434
1.4 Umfang des Pfandrechts 434
1.5 Normaler Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen 435
1.6 Sonderschutz für gewisse Nebenbezüge 440
1.7 Bedingt pfändbare Bezüge 441
1.8 Vorliegen mehrerer Arbeitseinkommen 442
1.9 Vorschusszahlungen bei Pfändung 442
1.10 Darlehensgewährung und Pfändung 443
1.11 Rechtslage bei Rückständen und Pfändung 446
1.12 Rechtslage bei Nachzahlungen und Pfändung 447
1.13 Abschlagszahlungen und Pfändung 448

2 Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen bei einem bevorrechtigten Gläubiger 449
2.1 Kreis der bevorrechtigten Gläubiger 449
2.2 Umfang des Pfändungsschutzes 450
2.3 Dauerpfändung (Vorratspfändung) 452

3 Erweiterter Pfändungsschutz in Sonderfällen 455
3.1 Voraussetzungen des erweiterten
Pfändungsschutzes 455
3.2 Umfang des erweiterten Pfändungsschutzes 457

4 Pfändungsschutz für bereits ausgezahltes oder überwiesenes Arbeitseinkommen 458
4.1 Bar ausgezahltes Arbeitseinkommen 458
4.2 Auf Konto überwiesenes Arbeitseinkommen 458

5 Pfändungsschutz für Sachbezüge 459
5.1 Keine allgemeine Regelung gegeben 459
5.2 Zusammentreffen von Geld; und Sachbezügen 460

6 Pfändungsschutz für selbstständig Erwerbstätige 461
6.1 Kreis der geschützten Personen 461
6.2 Umfang des Pfändungsschutzes 462

7 Pfändungsschutz bei Bedienungsgeld 463
7.1 Eigentliches Bedienungsgeld 463
7.2 Freiwilliges Trinkgeld 464

H Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und ähnliche Bezüge 432

1 Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen bei nicht bevorrechtigten Gläubigern 432
1.1 Grundsätze des Pfändungsschutzes 432
1.2 Begriff des Arbeitseinkommens 432
1.3 Ausgangspunkt ist das Nettoeinkommen 434
1.4 Umfang des Pfandrechts 434
1.5 Normaler Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen 435
1.6 Sonderschutz für gewisse Nebenbezüge 440
1.7 Bedingt pfändbare Bezüge 441
1.8 Vorliegen mehrerer Arbeitseinkommen 442
1.9 Vorschusszahlungen bei Pfändung 442
1.10 Darlehensgewährung und Pfändung 443
1.11 Rechtslage bei Rückständen und Pfändung 446
1.12 Rechtslage bei Nachzahlungen und Pfändung 447
1.13 Abschlagszahlungen und Pfändung 448

2 Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen bei einem bevorrechtigten Gläubiger 449
2.1 Kreis der bevorrechtigten Gläubiger 449
2.2 Umfang des Pfändungsschutzes 450
2.3 Dauerpfändung (Vorratspfändung) 452

3. Erweiterter Pfändungsschutz in Sonderfällen 455
3.1 Voraussetzungen des erweiterten
Pfändungsschutzes 455
3.2 Umfang des erweiterten Pfändungsschutzes 457

4 Pfändungsschutz für bereits ausgezahltes oder überwiesenes Arbeitseinkommen 458
4.1 Bar ausgezahltes Arbeitseinkommen 458
4.2 Auf Konto überwiesenes Arbeitseinkommen 458

5 Pfändungsschutz für Sachbezüge 459
5.1 Keine allgemeine Regelung gegeben 459
5.2 Zusammentreffen von Geld; und Sachbezügen 460

6 Pfändungsschutz für selbstständig Erwerbstätige 461
6.1 Kreis der geschützten Personen 461
6.2 Umfang des Pfändungsschutzes 462

7 Pfändungsschutz bei Bedienungsgeld 463
7.1 Eigentliches Bedienungsgeld 463
7.2 Freiwilliges Trinkgeld 464
7.3 Rechtslage bei Zahlungsverweigerung des Arbeitgebers 490
7.4 Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Pfändung 491

J Die drei eidesstattlichen Versicherungen vor dem Gerichtsvollzieher 494

1 Die eidesstattliche Offenbarungsversicherung 494
1.1 Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung 494
1.2 Die Voraussetzungen der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung 495
1.3 Das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung 498
1.4 Der Offenbarungstermin 502
1.5 Das Vermögensverzeichnis 504
1.6 Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner 512
1.7 Wirkungen der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und des Haftbefehls (Schuldnerverzeichnis) 518
1.8 Die Kosten der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung 533

2 Die eidesstattliche Auskunftsversicherung 534

3 Die eidesstattliche Herausgabeversicherung 538

K Schuldnertricks und Schuldnerstrategien 540
1 Allgemeines 540

2 Im vorgerichtlichen Bereich 542

3 Im gerichtlichen Bereich (Mahnverfahren und Klage) 550

4 Bei der Vollstreckung und bei der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung 553

L Exquisite Vollstreckungen 569

1 Die Pfändung künftiger Rentenansprüche 569

2 Die erweiterte Pfändung von Arbeitseinkommen (§ 850f Abs. 3 ZPO) 573

3 Der Antrag auf Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen 575

4 Die Pfändung des Taschengeldanspruchs 576

5 Die Pfändung eines Wertpapierdepots 582

6 Leasing und Zwangsvollstreckung 584

7 Die Pfändung von Nebeneinkommen ohne Pfändungsschutz 586

8 Ansprüche auf Prämienrückvergütung bei Versicherungen 587

9 Die Pfändung von Internet;Domains 588

M Haftungs' und Vollstreckungsprobleme bei der GmbH 591

1 Die Haftung für Verbindlichkeiten 591

2 Neuere Rechtsprechung zu persönlicher Haftung und Pflichten des Geschäftsführers 594

N Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Schuldnerin 596

1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung (GbRmbH) 596

2 Rechtsprechung zur Haftungsbeschränkung 597

Anhang 600

1 Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) 600
1.1 Verhalten bei der Zwangsvollstreckung 609
1.2 Zwangsvollstreckung durch Abnahme der eidesstattlichen Versicherung 631

2 Vordruck für den Mahnbescheid (nichtmaschinelles Verfahren) 650

3 Widerspruch gegen den Mahnbescheid (nichtmaschinelles Verfahren) 651

4 Vordruck für den Vollstreckungsbescheid (nichtmaschinelles Verfahren) 652

5 Vordruck für den Mahnbescheid (maschinelles Verfahren) 653

6 Widerspruch gegen den Mahnbescheid (maschinelles Verfahren) 655

7 Kombination Sachpfändungsauftrag/Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung 656

8 Lohnpfändungstabelle 657

Stichwortverzeichnis 664

Leseprobe:
J Die drei eidesstattlichen Versicherungen vor dem Gerichtsvollzieher 534

2 Die eidesstattliche Auskunftsversicherung

Nach Pfändung und Überweisung einer Geldforderung hat der Gläubiger das Recht, vom Schuldner die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu verlangen (siehe Rdn. 291). Das Auskunftsrecht besteht selbstständig neben dem Auskunftsrecht gegen den Drittschuldner nach § 840 ZPO auf Beantwortung der dort genannten drei Fragen (siehe Rdn. 298). Während Letzteres der Erkundigung des Gläubigers über seine Befriedigungsaussichten dient, soll ihm Ersteres die Geltendmachung der Forderung gegen den Drittschuldner ermöglichen.

Das Auskunftsrecht besteht erst nach Überweisung gemäß § 835 ZPO, also nicht schon nach bloßer Pfändung wie im Fall der Vorpfändung, der Sicherungsvollstreckung und der Arrestvollziehung. Der Gläubiger, dem die verlangte Auskunft (zum Umfang siehe Rdn. 291) vom Schuldner in angemessener Frist nicht erteilt wird, kann den Gerichtsvollzieher beauftragen, den Schuldner vorzuladen und ihn aufzufordern, die benötigte Auskunft zu erteilen und sie an Eides statt zu versichern (§ 899 Abs. 1 ZPO). Mit dem Auftrag sind dem Gerichtsvollzieher vorzulegen (§ 185l GVGA; siehe Anhang):
> der Vollstreckungstitel mit Zustellungsnachweis,
> eine Forderungsaufstellung,
> eine Ausfertigung des zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses,
> eine Abschrift des Schreibens, in dem er den Schuldner unter Fristsetzung zur Erteilung der Auskunft aufgefordert hat sowie
> eine Erklärung, dass der Schuldner die Auskunft nicht erteilt hat.

Der Schuldner hat im Termin vor dem Gerichtsvollzieher nach Belehrung zu versichern, dass er die von ihm verlangte Auskunft nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig erteilt hat. Die Vorschriften über das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung (siehe Rdn. 705 ff.) sind entsprechend anzuwenden, d. h. der Schuldner kann bei ungerechtfertigter Verweigerung der Auskunftsversicherung bis zu sechs Monaten in Haft genommen werden.

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Ist die dem anwesenden Gläubiger unmittelbar erteilte oder zu Protokoll gegebene Auskunft nicht vollständig oder unklar, kommt auch hier, wie bei der Offenbarungsversicherung, eine Nachbesserung in Betracht (Stöber, Rdn. 622a). Das Nachbesserungsverfahren stellt die Fortsetzung des ursprünglichen, mangelhaften Verfahrens dar und ist kostenfrei. Es ist lediglich eine Zustellgebühr für die Vorladung des Schuldners zu entrichten.
Muster : Auskunft schreiben an den Schuldner bei Lohnpfändung

(gebilligt vom AG Sigmaringen, DGVZ 2000, 190; einschränkend LG Hildesheim, DGVZ 2001, 87; siehe ferner Stöber, MDR 2001, 301 ff und Wertenbruch, DGVZ 2001, 65 sowie Zöller/Stöber, Rdn. 15 zu § 836):

Sehr geehrter Herr Mayer,
nach Pfändung und Überweisung Ihrer Lohnforderung steht mir ein gesetzlicher Auskunftsanspruch nach § 836 Abs. 3 der Zivilprozessordnung zu, der Sie verpflichtet, die mir zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen.
Ich bitte Sie daher, mir bis spätestens ... (Zweiwochenfrist) folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

1. Wie hoch ist Ihr monatliches Brutto; und Nettoeinkommen?
2. In welcher Steuerklasse versteuern Sie Ihr Arbeitseinkommen?
3. Erhalten Sie neben Ihrem Barlohn auch Sachzuwendungen von Ihrem Arbeitgeber? In welcher Form und in welchem Umfang (Firmenwagen, freie Kost und Logis, Firmen; bzw. Dienstwohnung)? Zum Firmenwagen: Marke, Typ, Baujahr, Kilometerstand?
4. Falls Ihr Ehegatte berufstätig ist: Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen?
5. Wird von Ihrem Arbeitgeber zu Ihren Gunsten eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung geführt? Wenn ja, bei welcher Versicherungsgesellschaft?
6. Haben Sie Teile Ihres Arbeitseinkommens abgetreten? Wann, an wen (Name und Anschrift),wofür? Falls zur Rückzahlung eines Darlehens: Wie hoch sind die monatlichen Tilgungsraten und wie viel ist
derzeit noch nicht getilgt?

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7. Falls Sie getrennt leben oder geschieden sind: Wie viel Unterhalt im Monat sind Sie zu zahlen verpflichtet? Leisten Sie den Unterhalt tatsächlich?
8. Sind Sie Kindern gegenüber unterhaltspflichtig? Wie alt sind die Kinder? Welchen monatlichen Unterhalt zahlen Sie für die Kinder tatsächlich? Stehen die Kinder in Ausbildung? Wie viel Ausbildungsvergütung erhalten sie netto pro Monat? Leisten die Kinder Wehr oder Ersatzdienst?
9. Ist Ihr Arbeitseinkommen bereits gepfändet? Falls ja: Von welchem Gläubiger (Name, Anschrift), durch welches Gericht oder welche Behörde (Beschlussdatum und Aktenzeichen), für welche Gläubigerforderung (Betrag, Zinsen, Kosten)? Wie hoch ist der noch geschuldete Restbetrag?

Ich weise Sie darauf hin, dass Sie für den Fall, dass Sie die Fragen nicht innerhalb der obigen Frist beantworten, auf meinen Antrag hin verpflichtet sind, sie zu Protokoll des Gerichtsvollziehers zu beantworten und ihre Richtigkeit an Eides statt zu versichern. Bei unentschuldigtem Fernbleiben zum Termin müssen Sie mit dem Erlass eines Haftbefehls rechnen. Dem allen können Sie dadurch entgehen, dass Sie mir die Schulden zahlen.
Ich bin auch bereit, Ihnen angemessene Ratenzahlung einzuräumen.

Mit freundlichen Grüßen

Anmerkungen zu den Fragen im Auskunftsschreiben an den Schuldner:

Zu 1.: Sie dient zur Überprüfung, ob der vom Arbeitgeber als Drittschuldner abgeführte Betrag richtig errechnet ist.
Zu 2.: Auch die Vorteile der Ehegattenbesteuerung unterliegen der Pfändung, siehe dazu LG Köln,

Rpfleger 1996, 120; AG Köln,
JurBüro 1997, 158 mit Rechenbeispiel und AG Bremen, Jur-
Büro 1997, 659 mit Pfändungsformel; OLG Köln, Rpfleger 2000, 223 und zuletzt LG Essen, JurBüro 2000, 547. Einschränkend LG Osnabrück, NJW-RR 2000, 1216).
Zu 3.: Siehe dazu § 850e Nr. 3 ZPO.
Zu 4.: Dient der Vorbereitung eines Antrags nach § 850c Abs. 4
ZPO.

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Zu 5.: Dient der Vorbereitung einer Pfändung der Ansprüche aus der Direktversicherung. Siehe dazu Stöber, Forderungspfändung Rdn. 892a.
Zu 6.: Dient zur eventuellen Pfändung des Rückabtretungsanspruchs. Anschaulich dazu LG Münster, Rpfleger 1991, 379 und ferner KG, DGVZ 1981, 75).
Zu 7.: Siehe dazu LG Augsburg, JurBüro 1998, 490; LG Bremen, JurBüro 1998, 211 und LG Osnabrück, FamZR 1999, 1001.
Zu 8.: Dient der Vorbereitung eines Antrags nach § 850c Abs. 4 ZPO.
Zu 9.: Dient zur Information über die Chancen der Lohnpfändung. Auch bei anderen Forderungspfändungen kann nach Überweisung

Auskunft vom Schuldner begehrt werden:
Bei der Pfändung von Lebensversicherungen:
> Wer ist Bezugsberechtigter der Lebensversicherung
a) für den Erlebensfall
b) für den Todesfall?
> Ist die Bezugsberechtigung widerruflich oder unwiderruflich?
> Wann ist die Lebensversicherung zur Auszahlung fällig?
> Wie lange werden die Prämien schon gezahlt?
> Wird die Lebensversicherung prämienfrei geführt? Seit wann?
> Handelt es sich um eine Direktversicherung?

Bei der Kontenpfändung kann folgende Auskunft vom Schuldner verlangt werden:
> Wie hoch ist der derzeitige Kontostand bei den einzelnen Konten? Werden die Konten geführt als Einzelkonto, Oder-Konto oder Und-Konto?
> Wird auf ein Konto (Welches? Mit welcher Kontonummer?) Argbeitseinkommen wiederkehrend überwiesen? Wann und in welcher Höhe?
> Werden Sozialgeldleistungen (Arbeitslosengeld, -hilfe, Renten, Pensionen usw.) wiederkehrend überwiesen?
Wenn ja, auf welchem Konto (Nummer)? Wann und in welcher Höhe?

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> Besteht eine Kreditzusage oder ein Dispokredit? Ist der Kredit zweckgebunden? In welcher Höhe ist Kredit eingeräumt?
> Wie lauten die Kontonummern der einzelnen Konten, insbesondere der Sparkonten?
> Wo befinden sich die Sparbücher?

3 Die eidesstattliche Herausgabeversicherung

Neben dem oben in Rdn. 733a-d behandelten Auskunftsanspruch steht dem Gläubiger nach Überweisung einer Geldforderung davon unabhängig ein Anspruch auf Herausgabe der über die Forderung vorhandenen Urkunden zu (§ 836 Abs. 3 ZPO). Der Begriff der 'über die Forderung vorhandenen Urkunden“ wird weit gefasst. Neben den in Rdn. 291 genannten Urkunden fallen darunter vor allem die fortlaufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen, mit deren Hilfe der Gläubiger das genaue Arbeitseinkommen des Schuldners feststellen und prüfen kann, welcher Teil davon pfändbar ist (siehe die Lohnpfändungstabelle Anhang 8) und ob der Arbeitgeber als Drittschuldner den korrekten Betrag an ihn abführt. Für die Vorlage der laufenden Lohnabrechnungen bis zur Befriedigung des G läubigers sp rachen s ich aus: O LG N aumburg in I nVo 2000, 391, OLG Hamm in DGVZ 1994, 188, LG Köln in JurBüro 1996, 439, LG Augsburg in JurBüro 1996, 386, LG Heidelberg in JurBüro 1995, 383, LG Karlsruhe in JurBüro 1995, 382 und LG Paderborn in JurBüro 1995, 382; ablehnend LG Hildesheim in DGVZ 1994, 156.
Das Landgericht Koblenz in DGVZ 1997, 12 hält den Schuldner darüber hinaus für verpflichtet, auch die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate dem Gläubiger vorzulegen. Nicht mehr herausverlangt werden kann die Lohnsteuerkarte vom Schuldner bei der Pfändung eines Steuererstattungsanspruchs, da der Gläubiger anstelle des Schuldners keinen Antrag auf Antragsveranlagung stellen kann (LG Münster, Rpfleger 2002, 632 u. Rdn. 433).
Autorenporträt
Peter David war viele Jahre Richter am Oberlandesgericht München. Er ist Dozent bei der Deutschen Anwaltsakademie und hält bundesweit Vorträge und Seminare zu Problemen der Forderungseinziehung und Zwangsvollstreckung. Durch seine langjährige Vortragstätigkeit kennt er wie kein Zweiter die Anforderungen der Praxis.