Unsere früheren Untersuchungen über die Chemischreinigungsechtheit von Be kleidungsleder [2] hatten gezeigt, daß eine Reihe handelsüblicher Leder hinsicht lich ihrer Lichtechtheit nicht den zu stellenden Anforderungen (möglichst Stufe 4 der Blauskala) entsprachen und nicht nur Änderungen in der Farbtiefe sondern auch Farbtonverschiebungen nach Braun erkennen ließen. Das war insbesondere bei den Ledern der Fall, die eine anteilige Gerbung mit pflanzlichen Gerbmate rialien erfahren hatten, von denen bekannt ist, daß sie unter dem Einfluß des Lichtes mehr oder weniger ausgeprägte Dunklungen und Farbtonveränderungen erfahren. In Übereinstimmung damit zeigen Reklamationsfälle unserer Material prüfanstalt immer wieder, daß namentlich bei grün, blau oder rot gefärbter Leder bekleidung schon nach kurzem Tragen Farbumschläge nach Braun auftreten. Es nützt in solchen Fällen nichts, besonders lichtechte Farbstoffe einzusetzen, wenn der Lederuntergrund von der Gerbung her nicht einwandfrei lichtbeständig ist. Man kann aber auch nicht auf Grund dieser Feststellungen unbedingt fordern, daß für die Herstellung solcher Leder ausschließlich die Chromgerbung eventuell in Kombination mit lichtechten synthetischen Weiß gerbstoffen verwendet werden sollte, da die deutsche Lederindustrie zur Deckung ihres Rohhautbedarfs heute zu einem erheblichen Anteil Felle einführen muß, die schon im Ursprungsland, ins besondere Indien, eine Vorgerbung mit pflanzlichen Gerbstoffen erfahren haben, ohne daß der Käufer einen Einfluß auf die Art der verwendeten Gerbmaterialien noch auf die Gerbintensität hätte. In anderen Fällen wird man auch bei einhei mischen Häuten und Fellen oft auf eine zumindest anteilige Mitverwendung pflanzlicher Gerbstoffe nicht verzichten wollen, um bestimmte andere Ledereigen schaften günstig zu beeinflussen.
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