Die Arbeit untersucht die Notwendigkeit des sogenannten warenzeichen- und markenmäßigen Gebrauchs im Zeichenrecht. Zunächst geht der Autor der Entstehung und Rechtfertigung des Tatbestandsmerkmals in der einschlägigen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur seit dem 19. Jahrhundert nach. Die Rechtsprechung und Literatur wird kritisch analysiert und auf ihre Treue zum Gesetz überprüft. Bei der Rechtsprechung unter Geltung des Markengesetzes wird außerdem eine europarechtskonforme Auslegung angewendet. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Notwendigkeit dieses Tatbestandsmerkmals nicht aus dem Wortlaut, der Historie, der Systematik und dem Sinn und Zweck der untersuchten Normen ergibt. Es wird aufgezeigt, dass sich über alternative Lösungsmodelle ebenfalls gut vertretbare Ergebnisse erzielen lassen.