Die richterliche Entscheidungsbegründung wurde lange Zeit nicht nur von den Gerichten, sondern auch von der Rechtsmethodik als bloßes Anhängsel an die abgeschlossene Entscheidungsfindung betrachtet. Erst mit dem Ausgang der 60er Jahre wurde sie zum Gegenstand selbständiger Untersuchungen, heute stehen Argumentations- und Begründungslehren im Zentrum der Rechtsmethodik. Auf der Basis von Überlegungen zu Funktion und verfassungsrechtlicher Position der Entscheidungsbegründung wird der Versuch unternommen, Anschluß an die wissenschaftstheoretische Diskussion (Karl R. Popper) zu finden und die Anbindung der Entscheidungsbegründung an den Gang der Entscheidungsfindung aufzuheben. Eine so verselbständigte Begründungs-Methodik eröffnet Wege, über die bloße Darstellung der Vertretbarkeit der Entscheidung hinaus eine rechtlich vollständige Entscheidungsbegründung zu gewährleisten.