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Deutschland hat zwar die ¿sichersten¿ Gefängnisse, die Resozialisierungserfolge bei jugendlichen Strafgefangenen fallen mit einer Rückfallquote von ca. 80 % hingegen sehr gering aus. Gefangene werden nach verbüßter Strafe häufig unvorbereitet und ohne Unterstützung in die Freiheit entlassen, mit extrem hohen Rückfallrisiken in der Zeit nach der Entlassung. Einige wenige Vollzugsanstalten und einzelne Länderprogramme, die eine Entlassungsvorbereitung mit einer Unterstützung der Eingliederung nach der Entlassung verzahnen, zeigen, dass Rückfallquoten erheblich gesenkt werden können. Indem die…mehr

Produktbeschreibung
Deutschland hat zwar die ¿sichersten¿ Gefängnisse, die Resozialisierungserfolge bei jugendlichen Strafgefangenen fallen mit einer Rückfallquote von ca. 80 % hingegen sehr gering aus. Gefangene werden nach verbüßter Strafe häufig unvorbereitet und ohne Unterstützung in die Freiheit entlassen, mit extrem hohen Rückfallrisiken in der Zeit nach der Entlassung. Einige wenige Vollzugsanstalten und einzelne Länderprogramme, die eine Entlassungsvorbereitung mit einer Unterstützung der Eingliederung nach der Entlassung verzahnen, zeigen, dass Rückfallquoten erheblich gesenkt werden können. Indem die ehemaligen jugendlichen Inhaftierten in den Heimat- bzw. ihren neuen Wohnorten weiter betreut, Berufsausbildung oder Arbeit fortgesetzt oder vorbereitet, Wohnungsprobleme gelöst, Schulden reguliert, Drogenhilfe und weitere Hilfsangebote in Anspruch genommen werden, kann in den besonders problematischen ersten zwei Jahren nach dem Vollzug soziale und berufliche Integration erreicht werden. Das System der sozialen Strafrechtspflege ist durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 stark ausdifferenziert und schwer überschaubar geworden. Die Vielfalt von Zuständigkeiten hat zur Folge, dass zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Straffälligenhilfe, Jugendgerichtshilfe, Justizvollzugsanstalten, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Arbeitsagenturen, Gesundheitsämtern etc. immer neue Schnittstellenprobleme entstehen. Gemeinsame Instrumente der Diagnose, Prognose, Dokumentation, des Controlling sowie die Einbindung der strafentlassenen Jugendlichen in das Gemeinwesen sind die Ausnahme. Es gibt keine Gesamtkonzeption der Verzahnung der ambulanten und stationären Maßnahmen für eine integrierte Resozialisierung. Insofern gibt es einen großen Bedarf, einen systematischen Austausch über bisher eher marginal vorhandene wirksame Ansätze eines kooperativen Managements der Übergänge vom Jugendstrafvollzug in ein Leben in Freiheit (und insbesondere in Ausbildung und Arbeit) zu organisieren. In diesem Fachbuch schreiben ausgewiesene Expertinnen und Experten aus wissenschaftlicher und praktischer Sicht über die Problematik des Übergangsmanagements zwischen Strafvollzug und Nachbetreuung und regen zu Verbesserungen an.
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Autorenporträt
Der DBH-Fachverband ist ein bundesweit und international aktiver Verband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. In ihm sind Verbände und Vereinigungen mit insgesamt über 10.000 Mitgliedern zusammengeschlossen, die landesweit, regional und lokal in der Straffälligen-, Bewährungs- und Opferhilfe arbeiten. Der DBH-Fachverband fördert durch die eigene Buchreihe "DBH-Materialien" die Praxis und Reform einer rechtsstaatlichen, sozialen Strafrechtspflege und eine humane Straffälligenhilfe, leistet einen Beitrag zur Kriminalprävention, arbeitet an der Beseitigung und Minderung von Ursachen, Erscheinungsformen und Folgeproblemen von Kriminalität, setzt sich ein für Schadenswiedergutmachung und für den Täter-Opfer-Ausgleich, und unterstützt die Wiedereingliederung von Strafgefangenen. Hervor gegangen ist der DBH aus dem Verein "Deutsche Bewährungshilfe", der 1951 gegründet wurde und Träger von Pilotprojekten zur Einführung der Bewährungshilfe in das deutsche Strafrecht war.