Im Rahmen der Liechtensteiner Steueraffäre 2008 erwartete der Bundesnachrichtendienst auf der angekauften Daten-CD Material zum internationalen Terrorismus und zur Geldwäsche. Bei den stattdessen erlangten Steuerdaten handelte es sich daher um Zufallserkenntnisse. Die anschließende Diskussion in der Rechtswissenschaft zum Umgang mit derartigen Zufallserkenntnissen legte beachtliche Unsicherheiten offen.
Catharina Dose untersucht in der Arbeit den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen zwischen verschiedenen Behörden: dem Nachrichtendienst, der präventiv tätigen Polizei, den Strafverfolgungsbehörden sowie den Steuerbehörden. Neben dem verfassungsrechtlichen Fundament arbeitet die Autorin die dogmatischen Grundlagen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen heraus, die verfahrensübergreifend Geltung beanspruchen, und fasst diese in einer praxistauglichen Gesamtdarstellung zusammen.
Catharina Dose untersucht in der Arbeit den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen zwischen verschiedenen Behörden: dem Nachrichtendienst, der präventiv tätigen Polizei, den Strafverfolgungsbehörden sowie den Steuerbehörden. Neben dem verfassungsrechtlichen Fundament arbeitet die Autorin die dogmatischen Grundlagen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen heraus, die verfahrensübergreifend Geltung beanspruchen, und fasst diese in einer praxistauglichen Gesamtdarstellung zusammen.