Das Werk untersucht den Insolvenztatbestand Überschuldung: Wie werden die Interessen von Gläubigern, Gesamtwirtschaft und Gemeinwohl geschützt? Deckt das Vermögen nicht mehr die Verbindlichkeiten, tragen die Gläubiger weitere Verluste. Nun greifen Selbstprüfungspflichten: Das StaRUG beugt einer Überschuldung vor. Anderenfalls folgen Haftung, Antragspflicht, Insolvenz bzw. Schutzschirm.