Die Abhandlung befasst sich mit der Vertragspraxis im (inter-)nationalen Getreide- und Futtermittelhandel. Sie behandelt dabei auch einen Schnittstellenbereich zwischen Seerecht und Handelsrecht - den Überseekaufvertrag. Die Arbeit beleuchtet die englischen Verträge der GAFTA, die auch von Deutschland aus im internationalen Handel mit Agrarrohstoffen eingesetzt werden. Die Bestimmungen der GAFTA-Verträge werden detailliert kommentiert und mit der deutschen Vertragspraxis verglichen. Dazu werden die im innerdeutschen Handel vorherrschenden "Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel" herangezogen und erläutert. Die Ausarbeitung schließt damit eine Lücke in der deutschen Literatur. Weder die Verträge der GAFTA noch die Einheitsbedingungen wurden bislang hinreichend behandelt.