Es ist em Verdienst Schinkels, bei der Wiederherstellung des preufsischen Staates nach den Freiheitskriegen auf die Notwendigkeit eines Verzeichnisses der Kunstdenkmäler verwiesen zu haben. Die damalige Erschöpfung des Staates liefs indessen die Bemühungen zur Lösung dieser Aufgabe lange Zeit hindurch ohne Erfolg bleiben. Erst im Jahre 1868 erhielt der Architekt Dr. Wilhelm Lotz, bekannt durch seine aus eigenem Antriebe verfafste Kunst-Topographie Deutschlands, vom Königlichen Kultus-Ministerium denAuftrag, ein Inventar der Bau denkmäler des Regierungsbezirks Kassel auszuarbeiten. Das Werk, welches zwei Jahre später im Buchhandel erschien, bezeichnete den ersten Schritt zur Durchführung der Inventarisation der Denkmäler des preufsischen Staates und zugleich des deutschen Reiches. Mit dem Gesetze betreffend die Dotation der Provinzial- und Kreis-Verbände vom 8. Juli 18 7 5 ging die Angelegenheit vom Staate auf die Provinzen über und gelangte damit auch an den Provinzial-Verband von Posen. Der Posener Provinzial-Landtag, welchem im Jahre 1880 seitens der Staatsbehörden der Nachweis von 4 7 geschichtlichen Bauwerken der Provinz vorgelegt wurde, erklärte sich bereit, jenen Nachweis durch die Landesbaubeamten derartig vervollständigen zu lassen, dafs die kunstwissenschaftliche Bedeutung der aufgeführten Bauwerke erkannt werden möchte. In Verfolg dieses Beschlusses legte im Jahre 1882 die damalige Provinzialständische Kommission für Chaussee-und Wege bau die Beschreibung von 60 Baudenkmälern der Provinz, fast sämt lich Kirchen, vor, welche sich in erster· Linie zur Aufnahme in das Inventar eignen würden. Die Herstellung desselben wurde daher auf Vorwort. VI Grund jener Arbeit noch in demselben Jahre vom XXII. Provinzial Landtage beschlossen.
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