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Über die Rechte von Schutzsuchenden gegen sogenannte Dublin-Überstellungen im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem entscheiden gleich zwei europäische Gerichte. Lisa-Marie Lührs analysiert die Rechtsprechung von EGMR und EuGH und entwickelt daraus ein spezifisches, einheitliches Refoulement -Verbot in innereuropäischen Überstellungskonstellationen aus Art. 3 EMRK bzw. Artt. 4, 19 II GRCh. Sie zeigt zudem, unter welchen Voraussetzungen auch aus anderen Konventions- und Chartarechten weitere Überstellungsverbote folgen können. Dabei untersucht sie insbesondere die Rolle des Grundsatzes des…mehr

Produktbeschreibung
Über die Rechte von Schutzsuchenden gegen sogenannte Dublin-Überstellungen im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem entscheiden gleich zwei europäische Gerichte. Lisa-Marie Lührs analysiert die Rechtsprechung von EGMR und EuGH und entwickelt daraus ein spezifisches, einheitliches Refoulement -Verbot in innereuropäischen Überstellungskonstellationen aus Art. 3 EMRK bzw. Artt. 4, 19 II GRCh. Sie zeigt zudem, unter welchen Voraussetzungen auch aus anderen Konventions- und Chartarechten weitere Überstellungsverbote folgen können. Dabei untersucht sie insbesondere die Rolle des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens, der den Rechtsschutz gegen Dublin-Überstellungen entscheidend prägt: Allein bei Vorliegen sogenannter "außergewöhnlicher Umstände" lässt der EuGH eine grundrechtliche Überprüfung ausnahmsweise zu. Die Autorin beleuchtet, welche Umstände außergewöhnlich genug sind, um die Vermutungswirkung des Vertrauensgrundsatzes zu widerlegen.
Autorenporträt
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und der Université de Bourgogne Dijon (Frankreich); 2012 Magister Legum Europae; 2014 Erste Juristische Staatsprüfung; Rechtsreferendariat mit Stationen u.a. bei der EU-Kommission und beim EGMR; 2016 Zweite Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität zu Köln; 2020 Promotion; 2020 Visiting Professor an der University of Wisconsin Law School, Madison (USA); seit 2020 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht und Europarecht der Justus-Liebig-Universität Gießen.