Projektarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesetzgeber bietet mit § 6 Abs. 5 EStG die Möglichkeit zur Reorganisation und Umstrukturierung von PersGes, indem einzelne WGs unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral zum BW übertragen bzw. überführt werden können.Die Darstellung der Übertragungs- und Überführungswege von WGs zw. BV, SBV und GHV im Rahmen des § 6 Abs. 5 EStG ist Gegenstand dieser Projektarbeit. Damit die Vorschriften des § 6 Abs. 5 EStG nicht missbraucht werden, gibt der Fiskus bestimmte Einschränkungen vor, die es zu beachten gilt. Diese einschränkenden Vorschriften sind in § 6 Abs. 5 Satz. 4 bis 6 niedergeschrieben und werden im Rahmen der Projektarbeit näher beleuchtet.Dass die Grenzen der begünstigten Übertragung nach § 6 Abs. 5 EStG nicht einheitlich ausgelegt werden, zeigt ein aktuell bestehender Disput zw. dem I. und IV Senat des BFH hinsichtlich des Transfers einzelner WGs zw. SchwesterPersGes. Diese Meinungsunterschiede, sowie die möglichen Ausgänge der Diskussion, werden im Rahmen der Arbeit aufgezeigt.Abschließend wird auf die in jüngster Zeit diskutierte Fragestellung, ob im Rahmen des § 6 Abs. 5 EStG bei teilentgeltlichen Übertragungen die sog. "strenge Trennungstheorie" oder die "modifizierte Trennungstheorie" anzuwenden ist, eingegangen. Auch hier ist sich die Rechtsprechung nicht einig. Es folgt die Gegenüberstellung der Argumentationen des X. Senats und des IV. Senats in Bezug auf die Anwendung der "strengen Trennungstheorie" und der "modifizierten Trennungstheorie" bei teilentgeltlichen Übertragungen. Die einzelnen Auswirkungen der beiden Theorien werden anhand eines Beispiels abschließend dargestellt.
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