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Auf der gegenwärtigen Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung wird das Problem der Abgrenzung zwischen den Normen der Zivil- und Bodengesetzgebung, insbesondere der rechtlichen Regelung der Übertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken, immer aktueller. Das Kapitel 17 "Eigentum und andere Eigentumsrechte" des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation wurde erst mit dem Erlass des Föderalen Gesetzes Nr. 45-FZ vom 16.04.2001 in Kraft gesetzt und hatte keine praktische Bedeutung für die Regelung von Grundstücksverhältnissen und die Beilegung von Grundstücksstreitigkeiten. Das Bodengesetzbuch…mehr

Produktbeschreibung
Auf der gegenwärtigen Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung wird das Problem der Abgrenzung zwischen den Normen der Zivil- und Bodengesetzgebung, insbesondere der rechtlichen Regelung der Übertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken, immer aktueller. Das Kapitel 17 "Eigentum und andere Eigentumsrechte" des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation wurde erst mit dem Erlass des Föderalen Gesetzes Nr. 45-FZ vom 16.04.2001 in Kraft gesetzt und hatte keine praktische Bedeutung für die Regelung von Grundstücksverhältnissen und die Beilegung von Grundstücksstreitigkeiten. Das Bodengesetzbuch der Russischen Föderation, dessen Artikel 3 vorsieht, dass sich die Eigentumsverhältnisse in Bezug auf den Besitz, die Nutzung und die Verfügung über Grundstücke sowie die Geschäfte damit nach der Zivilgesetzgebung richten, soweit nicht durch die Bodengesetzgebung oder spezielle föderale Gesetze etwas anderes bestimmt ist, gab keine eindeutige Antwort auf das fragliche Problem, das in der Gesetzgebung und der Rechtspraxis ungelöst blieb. Es gibt immer noch eine Konkurrenz von Normen der Zivil- und Bodengesetzgebung, was zur Unklarheit der Rechtsanwendungspraxis, Entstehung von Widersprüchen und Konflikten führt.
Autorenporträt
Me llamo Ilyas Akhmadgazizov. Soy candidata al doctorado en Derecho y defendí mi tesis en 2009 en la Academia Rusa de Justicia. Actualmente vivo y trabajo en Moscú.