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Die »Überwachungsgesamtrechnung« wird als »doppelte Verhältnismäßigkeitsprüfung« verstanden. Damit ist gemeint, dass neben den von Überwachungsmaßnahmen ausgehenden Belastungen für Betroffene auch die Folgen berücksichtigt werden müssen, die die Gesellschaft insgesamt treffen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob eine solche »Rechnung« auf der Grundlage des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich ist. Dabei werden in einem ersten Teil grundlegende methodische Probleme der Güterabwägung und Leitlinien der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Sicherheitsrecht…mehr

Produktbeschreibung
Die »Überwachungsgesamtrechnung« wird als »doppelte Verhältnismäßigkeitsprüfung« verstanden. Damit ist gemeint, dass neben den von Überwachungsmaßnahmen ausgehenden Belastungen für Betroffene auch die Folgen berücksichtigt werden müssen, die die Gesellschaft insgesamt treffen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob eine solche »Rechnung« auf der Grundlage des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich ist. Dabei werden in einem ersten Teil grundlegende methodische Probleme der Güterabwägung und Leitlinien der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Sicherheitsrecht analysiert. Im zweiten Teil der Untersuchung wird ein Vorschlag entwickelt, auf welche Weise eine Überwachungsgesamtrechnung operationalisiert werden kann. Die Erstellung einer »Überwachungsgesamtrechnung« ist Bestandteil der Sicherheitsagenda der neuen Bundesregierung und hat Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden.
Autorenporträt
The author is professor of national and international security law at the Federal University of Administrative Science in Berlin. Previously, he worked as judge at the Regional Court and Higher Regional Court of Munich, prosecutor, lawyer at the Federal Ministry of Justice and the Federal Constitutional Court and head of the German support project for the establishment of the African Human Rights Court. In addition, he was active as a parliamentary expert in numerous legislative procedures on security law at federal and state level.
Rezensionen
»Das Werk darf in keiner Bibliothek einer polizeilichen Hochschule oder eines Innenministeriums fehlen.« Prof. Dr. Dieter Müller, in: Die Polizei, 9/2023