Dieses Buch wurde mit dem 'Baker & McKenzie-Preis' 2011 ausgezeichnet.
Das Strafrecht kann nur die ultima ratio des Gesetzgebers sein. Das ist eine weitverbreitete - aber auch vehement bestrittene - Aussage, die auf vielfältigen, nur selten explizierten Prämissen beruht. Nimmt man diese unter die Lupe, entsteht wie von selbst eine Theorie der Strafrechtsbegrenzung. Der Autor versteht sie als Grundlage der von Claus Roxin eingeforderten Subsidiaritätswissenschaft und kommt in seiner Studie zu dem Ergebnis, dass es eine Strafrechtsbegrenzungsformel, wie sie die These von der ultima ratio suggeriert, nicht geben kann. Dennoch zeitigt deren Untersuchung wertvolle strafrechtstheoretische Erkenntnisgewinne, die auch praktisch, nämlich kriminalpolitisch verwertbar sind, wie der Autor anhand von Beispielen belegt. Neben der Strafrechtskritik kommt dabei auch die Kritik der Strafrechtskritik nicht zu kurz.
Das Strafrecht kann nur die ultima ratio des Gesetzgebers sein. Das ist eine weitverbreitete - aber auch vehement bestrittene - Aussage, die auf vielfältigen, nur selten explizierten Prämissen beruht. Nimmt man diese unter die Lupe, entsteht wie von selbst eine Theorie der Strafrechtsbegrenzung. Der Autor versteht sie als Grundlage der von Claus Roxin eingeforderten Subsidiaritätswissenschaft und kommt in seiner Studie zu dem Ergebnis, dass es eine Strafrechtsbegrenzungsformel, wie sie die These von der ultima ratio suggeriert, nicht geben kann. Dennoch zeitigt deren Untersuchung wertvolle strafrechtstheoretische Erkenntnisgewinne, die auch praktisch, nämlich kriminalpolitisch verwertbar sind, wie der Autor anhand von Beispielen belegt. Neben der Strafrechtskritik kommt dabei auch die Kritik der Strafrechtskritik nicht zu kurz.