Thüringen stand um das Jahr 1919 wie kaum eine andere Region im Deutschen Reich für den radikalen Umbruch nach dem Ersten Weltkrieg: 1918 kam es in seinen Kleinstaaten zu zahlreichen revolutionären Ereignissen. Kurz darauf stimmten die Arbeiter- und Soldatenräte für einen Zusammenschluss der thüringischen Staaten. Hierzu handelten die Landesvertretungen im Frühjahr 1919 einen Gemeinschaftsvertrag aus. Aufgrund der Einzelinteressen in den Regionen kam es jedoch zu Konflikten: Coburg und das thüringische Preußen traten dem Vertragswerk nicht bei, sodass am 1. Mai 1920 nur die "kleinthüringische Lösung" als einzige territoriale Neugründung der Weimarer Republik verwirklicht werden konnte.