Auch abseits des Zivilrechts ist die praktische Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes nicht von der Hand zu weisen. Gerade beim Verlust sehr werthaltiger Geheimnisse besteht die Gefahr, dass etwaige Schadensersatzansprüche allein keine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten. Dies vorangestellt wird untersucht, ob das GeschGehG in strafrechtlicher Hinsicht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei wird zunächst dessen Regelungskonzept begutachtet, wobei neben dem nationalen Zivilrecht auch auf das europäische Recht eingegangen wird. Daran anschließend werden die in weiten Teilen…mehr
Auch abseits des Zivilrechts ist die praktische Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes nicht von der Hand zu weisen. Gerade beim Verlust sehr werthaltiger Geheimnisse besteht die Gefahr, dass etwaige Schadensersatzansprüche allein keine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten. Dies vorangestellt wird untersucht, ob das GeschGehG in strafrechtlicher Hinsicht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei wird zunächst dessen Regelungskonzept begutachtet, wobei neben dem nationalen Zivilrecht auch auf das europäische Recht eingegangen wird. Daran anschließend werden die in weiten Teilen ausreichenden Straftatbestände sowie die weitgehend ausgewogenen Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes untersucht. Neben wirtschaftlichen und technischen Fragen werden dazu für das gesellschaftliche Zusammenleben Aspekte beleuchtet, insbesondere das Wirken von Whistleblowern. Abgerundet wird die Arbeit durch einen Blick über die Grenzen des GeschGehG hinaus in das Kern- und Nebenstrafrecht.
Christoph Kehrer studied law at the Ludwig-Maximilians-University in Munich from 2013 to 2019. After the first legal examination he worked there from 2019 to 2021 as a research assistant at the professorship for criminal law and criminal procedure law with Prof. Dr. Matthias Krüger. From 2020 he completed his legal clerkship at the Munich Higher Regional Court with various training stations in the field of commercial criminal law. After successfully completing the second state examination in 2022, he has been working as a criminal defense attorney since April 2023.
Inhaltsangabe
1. Das neue, europarechtlich geprägte Geschäftsgeheimnisstrafrecht Einleitung - Bedeutung des strafrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes - Gesetzgebungsgeschichte der Geschäftsgeheimnis-RL und des GeschGehg - Auswirkungen der Geschäftsgeheimnis-RL auf das GeschGehG - Begriff des Geschäftsgeheimnisses - Geschäftsgeheimnisstraftatbestand, 23 GeschGehG - Materiell rechtliche Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes im GeschGehG
2. Whistleblowing als besondere Grenze des strafrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes durch das GeschGehG Begriff des Whistleblowings zur Umschreibung eines gesellschaftlichen und rechtlichen Phänomens - Strafbarkeitsrisiken beim Whistleblowing wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen - Whistleblowing als besondere Grenze des Geschäftsgeheimnisschutzes
3. Strafrechtlicher Geschäftsgeheimnisschutz abseits des GeschGehG Geschäftsgeheimnisbegriffe außerhalb des GeschGehG - Untreue nach 266 StGb als verkapptes Geschäftsgeheimnisschutzdelikt - Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes nach dem GeschGehG als Grenzen in der gesamten Strafrechtsordnung
4. Fazit
Anhang Gesetzestexte zu 17-19 UwG und Art. 39 Trips-Übereinkommen
1. Das neue, europarechtlich geprägte Geschäftsgeheimnisstrafrecht Einleitung - Bedeutung des strafrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes - Gesetzgebungsgeschichte der Geschäftsgeheimnis-RL und des GeschGehg - Auswirkungen der Geschäftsgeheimnis-RL auf das GeschGehG - Begriff des Geschäftsgeheimnisses - Geschäftsgeheimnisstraftatbestand, 23 GeschGehG - Materiell rechtliche Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes im GeschGehG
2. Whistleblowing als besondere Grenze des strafrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes durch das GeschGehG Begriff des Whistleblowings zur Umschreibung eines gesellschaftlichen und rechtlichen Phänomens - Strafbarkeitsrisiken beim Whistleblowing wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen - Whistleblowing als besondere Grenze des Geschäftsgeheimnisschutzes
3. Strafrechtlicher Geschäftsgeheimnisschutz abseits des GeschGehG Geschäftsgeheimnisbegriffe außerhalb des GeschGehG - Untreue nach 266 StGb als verkapptes Geschäftsgeheimnisschutzdelikt - Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes nach dem GeschGehG als Grenzen in der gesamten Strafrechtsordnung
4. Fazit
Anhang Gesetzestexte zu 17-19 UwG und Art. 39 Trips-Übereinkommen
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