Auch abseits des Zivilrechts ist die praktische Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes nicht von der Hand zu weisen. Gerade beim Verlust sehr werthaltiger Geheimnisse besteht die Gefahr, dass etwaige Schadensersatzansprüche allein keine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten. Dies vorangestellt wird untersucht, ob das GeschGehG in strafrechtlicher Hinsicht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei wird zunächst dessen Regelungskonzept begutachtet, wobei neben dem nationalen Zivilrecht auch auf das europäische Recht eingegangen wird. Daran anschließend werden die in weiten Teilen…mehr
Auch abseits des Zivilrechts ist die praktische Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes nicht von der Hand zu weisen. Gerade beim Verlust sehr werthaltiger Geheimnisse besteht die Gefahr, dass etwaige Schadensersatzansprüche allein keine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten. Dies vorangestellt wird untersucht, ob das GeschGehG in strafrechtlicher Hinsicht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei wird zunächst dessen Regelungskonzept begutachtet, wobei neben dem nationalen Zivilrecht auch auf das europäische Recht eingegangen wird. Daran anschließend werden die in weiten Teilen ausreichenden Straftatbestände sowie die weitgehend ausgewogenen Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes untersucht. Neben wirtschaftlichen und technischen Fragen werden dazu für das gesellschaftliche Zusammenleben Aspekte beleuchtet, insbesondere das Wirken von Whistleblowern. Abgerundet wird die Arbeit durch einen Blick über die Grenzen des GeschGehG hinaus in das Kern- und Nebenstrafrecht.
Christoph Kehrer studierte von 2013 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Nach der Ersten Juristischen Prüfung war er dort im Anschluss daran von 2019 bis 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht bei Prof. Dr. Matthias Krüger tätig. Ab 2020 absolvierte er parallel dazu sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München mit verschiedenen Ausbildungsstationen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Nach erfolgreichem Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Jahr 2022 ist er seit April 2023 als Strafverteidiger tätig.
Inhaltsangabe
1. Das neue, europarechtlich geprägte Geschäftsgeheimnisstrafrecht Einleitung - Bedeutung des strafrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes - Gesetzgebungsgeschichte der Geschäftsgeheimnis-RL und des GeschGehg - Auswirkungen der Geschäftsgeheimnis-RL auf das GeschGehG - Begriff des Geschäftsgeheimnisses - Geschäftsgeheimnisstraftatbestand, 23 GeschGehG - Materiell rechtliche Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes im GeschGehG
2. Whistleblowing als besondere Grenze des strafrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes durch das GeschGehG Begriff des Whistleblowings zur Umschreibung eines gesellschaftlichen und rechtlichen Phänomens - Strafbarkeitsrisiken beim Whistleblowing wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen - Whistleblowing als besondere Grenze des Geschäftsgeheimnisschutzes
3. Strafrechtlicher Geschäftsgeheimnisschutz abseits des GeschGehG Geschäftsgeheimnisbegriffe außerhalb des GeschGehG - Untreue nach 266 StGb als verkapptes Geschäftsgeheimnisschutzdelikt - Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes nach dem GeschGehG als Grenzen in der gesamten Strafrechtsordnung
4. Fazit
Anhang Gesetzestexte zu 17-19 UwG und Art. 39 Trips-Übereinkommen
1. Das neue, europarechtlich geprägte Geschäftsgeheimnisstrafrecht Einleitung - Bedeutung des strafrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes - Gesetzgebungsgeschichte der Geschäftsgeheimnis-RL und des GeschGehg - Auswirkungen der Geschäftsgeheimnis-RL auf das GeschGehG - Begriff des Geschäftsgeheimnisses - Geschäftsgeheimnisstraftatbestand, 23 GeschGehG - Materiell rechtliche Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes im GeschGehG
2. Whistleblowing als besondere Grenze des strafrechtlichen Geschäftsgeheimnisschutzes durch das GeschGehG Begriff des Whistleblowings zur Umschreibung eines gesellschaftlichen und rechtlichen Phänomens - Strafbarkeitsrisiken beim Whistleblowing wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen - Whistleblowing als besondere Grenze des Geschäftsgeheimnisschutzes
3. Strafrechtlicher Geschäftsgeheimnisschutz abseits des GeschGehG Geschäftsgeheimnisbegriffe außerhalb des GeschGehG - Untreue nach 266 StGb als verkapptes Geschäftsgeheimnisschutzdelikt - Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes nach dem GeschGehG als Grenzen in der gesamten Strafrechtsordnung
4. Fazit
Anhang Gesetzestexte zu 17-19 UwG und Art. 39 Trips-Übereinkommen
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Internetauftritt der buecher.de internetstores GmbH
Geschäftsführung: Monica Sawhney | Roland Kölbl | Günter Hilger
Sitz der Gesellschaft: Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg
Amtsgericht Hagen HRB 13257
Steuernummer: 321/5800/1497
USt-IdNr: DE450055826