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Auch abseits des Zivilrechts ist die praktische Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes nicht von der Hand zu weisen. Gerade beim Verlust sehr werthaltiger Geheimnisse besteht die Gefahr, dass etwaige Schadensersatzansprüche allein keine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten. Dies vorangestellt wird untersucht, ob das GeschGehG in strafrechtlicher Hinsicht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei wird zunächst dessen Regelungskonzept begutachtet, wobei neben dem nationalen Zivilrecht auch auf das europäische Recht eingegangen wird. Daran anschließend werden die in weiten Teilen…mehr

Produktbeschreibung
Auch abseits des Zivilrechts ist die praktische Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes nicht von der Hand zu weisen. Gerade beim Verlust sehr werthaltiger Geheimnisse besteht die Gefahr, dass etwaige Schadensersatzansprüche allein keine ausreichend abschreckende Wirkung entfalten. Dies vorangestellt wird untersucht, ob das GeschGehG in strafrechtlicher Hinsicht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei wird zunächst dessen Regelungskonzept begutachtet, wobei neben dem nationalen Zivilrecht auch auf das europäische Recht eingegangen wird. Daran anschließend werden die in weiten Teilen ausreichenden Straftatbestände sowie die weitgehend ausgewogenen Grenzen des Geschäftsgeheimnisschutzes untersucht. Neben wirtschaftlichen und technischen Fragen werden dazu für das gesellschaftliche Zusammenleben Aspekte beleuchtet, insbesondere das Wirken von Whistleblowern. Abgerundet wird die Arbeit durch einen Blick über die Grenzen des GeschGehG hinaus in das Kern- und Nebenstrafrecht.
Autorenporträt
Christoph Kehrer studierte von 2013 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Nach der Ersten Juristischen Prüfung war er dort im Anschluss daran von 2019 bis 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht bei Prof. Dr. Matthias Krüger tätig. Ab 2020 absolvierte er parallel dazu sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München mit verschiedenen Ausbildungsstationen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Nach erfolgreichem Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Jahr 2022 ist er seit April 2023 als Strafverteidiger tätig.