Die letzten Jahre waren weltumspannend geprägt von Auswirkungen der Pandemie und der Kriegslage in Europa. Auch die Auswirkungen auf die Bauwirtschaft sind erheblich und mitunter existenziell. Dadurch stellen sich viele Fragen: Wie geht man mit der internationalen Verflechtung von Lieferketten in der Bauwirtschaft um? Wie wird man krisenresistenter und -resilienter in der Vertragsgestaltung? Welche Möglichkeiten sind baubetrieblich greifbar, um den Umgang mit den Auswirkungen besser zu realisieren?
Die Kooperationsverpflichtung der Vertragsparteien endet nicht mit dem Beginn von Komplikationen im Bauablauf.
Das Ziel muss also ein angemessener Interessensausgleich sowohl der Auftraggeberseite, als auch der Auftragnehmerseite sein.
Die Kooperationsverpflichtung der Vertragsparteien endet nicht mit dem Beginn von Komplikationen im Bauablauf.
Das Ziel muss also ein angemessener Interessensausgleich sowohl der Auftraggeberseite, als auch der Auftragnehmerseite sein.