Angesichts der in den letzten Jahren beobachtbaren Steigerung der Kundenorientierung verliert das klassische Geschäft, in welchem nur eine einzelne Lieferung bzw. Leistung erbracht wird, zunehmend an Bedeutung. Vielmehr werden komplexe Geschäfte angeboten, welche aus einem Bündel von Lieferungs- und Leistungskomponenten bestehen und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt sind. Die komplexe Natur solcher Mehrkomponentenverträge stellt die Bilanzierungspraxis bislang vor neue Herausforderungen. Internationale Standardsetter sehen sich angesichts der großen wirtschaftlichen Bedeutung von Mehrkomponentenverträgen gegenwärtig mit der Notwendigkeit einer Überarbeitung der Prinzipien zur Ertragsvereinnahmung konfrontiert. Da allerdings auch das Unternehmens- und Steuerrecht diesbezüglich faktisch keinerlei Bilanzierungsvorschriften enthalten, hat die Judikatur dazu beigetragen, die rudimentären Regelungen zur Ertragsvereinnahmung zu konkretisieren. Im Zuge dieser spannenden Zeit der Veränderung interessiert es umso mehr, in welchen Bereichen die internationalen Realisationsprinzipien von den österreichischen Vorschriften abweichen werden.