Die zunehmende Verbreitung des Internet hat eine wirtschaftliche Entwicklung hervorgerufenen, die zahlreiche Probleme in Wirtschaft und Recht nach sich zieht. Dazu zählt, dass das geltende Umsatzsteuerrecht bei grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen rechtliche Grundsätze nicht mehr erfüllen kann: Das in den Artikeln 90 ff. EU-Vertrag festgelegte Prinzip der Wettbewerbsneutralität der Umsatzsteuer wird in einer zunehmenden Zahl von Fällen verletzt, denn die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen wird nicht am Ort des tatsächlichen Verbrauchs – im Bestimmungsland – besteuert.…mehr
Die zunehmende Verbreitung des Internet hat eine wirtschaftliche Entwicklung hervorgerufenen, die zahlreiche Probleme in Wirtschaft und Recht nach sich zieht. Dazu zählt, dass das geltende Umsatzsteuerrecht bei grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen rechtliche Grundsätze nicht mehr erfüllen kann: Das in den Artikeln 90 ff. EU-Vertrag festgelegte Prinzip der Wettbewerbsneutralität der Umsatzsteuer wird in einer zunehmenden Zahl von Fällen verletzt, denn die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen wird nicht am Ort des tatsächlichen Verbrauchs – im Bestimmungsland – besteuert. Wird dabei berücksichtigt, dass innerhalb der EU unter anderem kein einheitlicher Steuersatz existiert, wird deutlich, dass nationale Unternehmer gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz benachteiligt sind. Diese Unzulänglichkeit der aktuellen Rechtslage wird in der vorliegenden Arbeit an den Beispielen der Telekommunikation und des Electronic Commerce verdeutlicht. Darüber hinaus wird gezeigt, dass durch die bisherigen Maßnahmen des Gesetz- bzw. Richtliniengebers nicht nur das Wettbewerbsproblem unzureichend beseitigt wurde, sondern außerdem ein weiteres Problem verschärft wurde: Auf Grund der bestehenden Besteuerungstechnik sammelt der leistende Unternehmer für den Staat die Steuer ein und führt diese an ihn ab. Hierfür muss das Recht so gestaltet sein, dass es vom Unternehmer angewendet werden kann. Die bloßen punktuellen Anpassungen der letzten Jahre haben jedoch dazu geführt, dass die entsprechenden Gesetze nur noch von Experten verstanden und umgesetzt werden können. Die Beseitigung dieser Probleme muss folglich das Dilemma zwischen einem dogmatisch einwandfreien und trotzdem handhabbaren Recht lösen. Es wird deshalb eine Neuregelung der Bestimmung des Besteuerungsortes von Dienstleistungen vorgeschlagen, um dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität deutlich mehr Rechnung zu tragen. Außerdem wird das Recht spürbar vereinfacht und so von Unternehmern wieder anwendbar. Zusätzlich werden flankierende Maßnahmen vorgeschlagen, um die Durchsetzung des Steueranspruchs zu erleichtern.
Andreas Ratzel wurde 1966 in Mainz geboren. Nach der Bundeswehr absolvierte er das Studium des Wirtschaftsingenieurwesens, technische Fachrichtung Elektrotechnik, an der Technischen Universität Darmstadt mit dem Abschluss Diplom-Wirtschaftsingenieur. Von 1996 bis 2001 war er Wissenschaftli-cher Mitarbeiter am Fachgebiet Finanz- und Steuerrecht der Technischen Universität Darmstadt (Prof. Dr. W. Reiß, ab 2000 Prof. Dr. S. Sieker). Sein Forschungsschwerpunkt war das Umsatzsteuerrecht, speziell die Besteuerung von Dienstleistungen. Nach erfolgreichem Abschluss der Steuerberaterprüfung wurde er 2001 zum Steuerberater bestellt. 2002 Promotion zum Dr. rer. pol. bei Prof. Dr. Wolfram Reiß, Technische Universität Darmstadt. Seit Anfang 2002 ist er als angestellter Steuerberater tätig.
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