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Der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat für alle Beteiligten eine wichtige Bedeutung. Die Umsatzsteuer für diese Lieferungen und Dienstleistungen ist in allen beteiligten Ländern zu beachten. Die Kenntnis der Gesetzestexte ist der erste Schritt für die Entscheidung, welches Umsatzsteuerrecht auf den Umsatz anwendbar ist.
Fehler bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung kosten Geld. Falsch beurteilte Umsätze müssen nachversteuert werden. Möglichkeiten, Vorsteuern abzuziehen, können oft nicht nachgeholt werden. Unzutreffende
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Produktbeschreibung
Der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat für alle Beteiligten eine wichtige Bedeutung. Die Umsatzsteuer für diese Lieferungen und Dienstleistungen ist in allen beteiligten Ländern zu beachten. Die Kenntnis der Gesetzestexte ist der erste Schritt für die Entscheidung, welches Umsatzsteuerrecht auf den Umsatz anwendbar ist.
Fehler bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung kosten Geld. Falsch beurteilte Umsätze müssen nachversteuert werden. Möglichkeiten, Vorsteuern abzuziehen, können oft nicht nachgeholt werden. Unzutreffende Abrechnung von Umsätzen kann teuer werden. Die Kenntnis der gesetzlichen Anforderungen, die das jeweilige Steuergesetz in Österreich, der Schweiz und in Deutschland stellt, ist der Schlüssel zur Vermeidung von Fehlbeurteilungen.
Um dem Bedarf der für Unternehmer und Steuerberater nach vergleichbaren Grundlagen der Umsatzbesteuerung in den drei deutschsprachigen Ländern zu genügen, sind in der Neuauflage die maßgebenden Texte der Umsatzsteuervorschriften in Österreich, der Schweiz und Deutschland enthalten. Als erste Hilfe für die Beantwortung von umsatzsteuerlichen Fragen werden Grundzüge der Steuergesetze in Kurzdarstellungen erläutert. Dabei ergeben sich Gemeinsamkeiten und Abweichungen. Auf weiterführende Literatur weißt der Autor ebenfalls hin.
Die erste Auflage des Werkes hatte in der Praxis großen Anklang gefunden. Die aufbereiteten Gesetzestexte haben den Stand Dezember 2002.
Autorenporträt
Dr. Wolfram Birkenfeld, Richter am Bundesfinanzhof