Die insolvenzrechtliche Zuordnung der Umsatzsteuer in der Unternehmerinsolvenz erweist sich aufgrund der fehlenden gesetzgeberischen Koordinierung von Insolvenz- und Steuerrecht als Problemfeld. Zentrale Bedeutung für die Zuordnung hat das insolvenzrechtliche Tatbestandsmerkmal der Begründetheit, welches dem Steuerrecht allerdings unbekannt ist. Stattdessen regelt das Steuerrecht die Entstehung und die Fälligkeit von Steuerforderungen. Der daraus folgende Abstimmungsbedarf stellt den Rechtsanwender vor erhebliche Schwierigkeiten. Unter Rückgriff auf das verfassungsrechtliche Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zeigt der Autor einen Weg auf, um die in der Praxis oft in Detailproblemen verhaftete Diskussion auf die dogmatischen Grundfragen zurück- und so einer Lösung zuzuführen.