Diese Untersuchung beleuchtet die Kooperationspflichten der Insolvenzverwalter bei europäischen Insolvenzsachverhalten. Aus den Regelungen der Europäischen Insolvenzverordnung werden dabei sowohl allgemeine Handlungsprinzipien als auch konkrete Einzelpflichten abgeleitet. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, daß durch Kooperation eine effiziente Verwaltung gewährleistet, Mehrwert für die Verfahrensbeteiligten geschaffen und dennoch die besonderen Interessen der Gläubiger in den Sekundärinsolvenzverfahren gewahrt werden können. Abschließend widmet sich die Arbeit einer möglichen Kooperation der Insolvenzgerichte.
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