Diese Untersuchung beleuchtet die Kooperationspflichten der Insolvenzverwalter bei europäischen Insolvenzsachverhalten. Aus den Regelungen der Europäischen Insolvenzverordnung werden dabei sowohl allgemeine Handlungsprinzipien als auch konkrete Einzelpflichten abgeleitet. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, daß durch Kooperation eine effiziente Verwaltung gewährleistet, Mehrwert für die Verfahrensbeteiligten geschaffen und dennoch die besonderen Interessen der Gläubiger in den Sekundärinsolvenzverfahren gewahrt werden können. Abschließend widmet sich die Arbeit einer möglichen Kooperation der Insolvenzgerichte.…mehr
Diese Untersuchung beleuchtet die Kooperationspflichten der Insolvenzverwalter bei europäischen Insolvenzsachverhalten. Aus den Regelungen der Europäischen Insolvenzverordnung werden dabei sowohl allgemeine Handlungsprinzipien als auch konkrete Einzelpflichten abgeleitet. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, daß durch Kooperation eine effiziente Verwaltung gewährleistet, Mehrwert für die Verfahrensbeteiligten geschaffen und dennoch die besonderen Interessen der Gläubiger in den Sekundärinsolvenzverfahren gewahrt werden können. Abschließend widmet sich die Arbeit einer möglichen Kooperation der Insolvenzgerichte.
Der Autor: Lothar Czaja studierte von 1997 bis 2001 Jura in Freiburg im Breisgau und München. Seit Beendigung des Referendariats in Traunstein, München und Eichstätt im Jahr 2004 ist er als Rechtsanwalt in der Insolvenzabteilung einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Entstehungsgeschichte und Grundkonzeption der Europäischen Insolvenzverordnung - Verhältnis von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren - Kooperationsregeln der Europäischen Insolvenzverordnung - Rechtliche Durchsetzung der Kooperationspflichten - Kooperationspflichten der Gerichte.
Aus dem Inhalt: Entstehungsgeschichte und Grundkonzeption der Europäischen Insolvenzverordnung - Verhältnis von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren - Kooperationsregeln der Europäischen Insolvenzverordnung - Rechtliche Durchsetzung der Kooperationspflichten - Kooperationspflichten der Gerichte.
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